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Welche rechtlichen Vorschriften & ISO 50001 Anforderungen bestehen zur Energieplanung?

Die ISO 50001 fordert im Abschnitt 4.4 „Energieplanung“, dass geltende rechtliche Vorschriften und andere Anforderungen, zu denen sich die Organisation bezüglich ihres Energieeinsatzes, ihres Energieverbrauchs und ihrer Energieeffizienz verpflichtet hat, ermittelt und bei der Einführung, Verwirklichung und Aufrechterhaltung ihres Energiemanagementsystems (EnMS) berücksichtigt werden. In der Praxis kommt es bei Zertifizierungsaudits gerne einmal zu Diskussionen, welche rechtlichen Vorschriften (und mitunter, welche anderen Anforderungen) hiermit gemeint sind und wie die Anforderungen der ISO 50001 im Umgang mit diesen zu erfüllen sind. Die Norm fordert, dass der Energieplanungsprozess, die Umsetzung rechtlicher und anderer Anforderungen für den Energieeinsatz als auch die Überprüfung deren Prozesses und Verfahren, die sich auf die energiebezogene Leistung auswirken, beinhaltet. Aus diesem Grund erfahren Sie auf dieser Seite alles nötige zu den ISO 50001 Anforderungen und rechtlicher Vorschriften, die bei der Energieplanung gem. ISO 50001 zu beachten sind.


Das bedeuten rechtliche Vorschriften und andere Anforderungen entsprechend ISO 50001

Analoge Regelungen zu denen der ISO 50001 gibt es auch in anderen Normen, z.B. in der ISO 14001 (Umweltmanagement). Allerdings sind hier die Formulierungen etwas anders: ISO 45000 spricht von rechtlichen Verpflichtungen; ISO 14001 benutzte früher den gleichen Begriff. Seit der Revision 2015 ist dieser durch den neuen Begriff „bindende Verpflichtungen“ ersetzt. Dieser umfasst jedoch ebenfalls rechtliche Verpflichtungen und andere Anforderungen (ISO 14001 Kap. 3.2.9). Bedeuten die unterschiedlichen Begriffe (Vorschriften vs. Verpflichtungen), dass Unterschiedliches gemeint ist? Vorschrift bedeutet im allgemeinen Sprachgebrauch, dass zu ermitteln wäre, welche Gesetze, Verordnungen etc. für die Organisation relevant wären. Unter Verpflichtungen hingegen versteht man Pflichten sich aus diesen Gesetzen, Verordnungen etc. konkret für die Organisation ergeben.


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Das Arbeitsschutzgesetz ist eine Rechtsvorschrift, die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung eine sich aus der Vorschrift ergebende Pflicht. Für eine Organisation ist es jedoch praktisch nicht ausreichend, nur zu wissen, welche Vorschriften für sie relevant sind, sondern sie muss natürlich wissen, welche Pflichten (oder gleichbedeutend: Anforderungen) sich hieraus für sie ergeben, denn diese müssen umgesetzt werden. Indirekt ergibt sich dies auch aus der ISO 50001: diese redet von „rechtlichen Vorschriften und anderen Anforderungen“, setzt also Vorschriften und Anforderungen gleich. Klarheit bringt auch ein Blick ins englische Original der ISO 50001 dort ist von „legal requirements and other requirements“ die Rede, also von rechtlichen Anforderungen. Lassen Sie sich also von den unterschiedlichen Begriffen nicht irritieren. Gemeint sind auch in der ISO 50001 rechtliche Vorschriften, also Pflichten, die sich aus relevanten Rechtsvorschriften ergeben. Dazu kommen die „andere Anforderungen“, zu denen sich die Organisation selbst verpflichtet hat.


Anforderungen an Energieeinsatz,-verbrauch und Energieeffizienz

Die rechtlichen und anderen Anforderungen, die im Rahmen der Energieplanung ISO 50001 zu ermitteln und beim Aufbau/der Umsetzung des Energiemanagementsystem zu berücksichtigen sind, sind solche, die für die Organisation relevant sind und sich auf ihren Energieeinsatz, Energieverbrauch und ihre Energieeffizienz beziehen. Dabei bedeutet nach ISO 50001 (Begriffe Energieeinsatz 3.18) „Art bzw. Methode der Anwendung von Energie“, Energieverbrauch (3.7) „Menge der eingesetzten Energie“ und Energieeffizienz (3.8) „Verhältnis oder eine andere qualitative Beziehung zwischen einer erzielten Leistung bzw. einem Ertrag an Dienstleistungen, Gütern oder Energie und der eingesetzten Energie“.

Energieplanung ISO 50001

Im Rahmen der Energieplanung ISO 50001 sind also alle Anforderungen zu ermitteln, die sich auf Art und Methode der Anwendung von Energie, die Menge der eingesetzten Energie oder das Verhältnis eingesetzter Energie zur erzielten Leistung (im Sinne der Definition) beziehen.

Diese können in Rechtstexten oder in Selbstverpflichtungen der Organisation enthalten sein. Welche Rechtstexte als mögliche Quellen für relevante Anforderungen in Frage kommen, wird übersichtlich nur von kommerziellen Anbietern zusammengestellt. Für die allermeisten Unternehmen (mit der Ausnahme von Mietern, die auch keine der unten genannten Anlagen selbst betreiben) dürften das Energieeinspargesetz (EnEG) und vor allem die dieses konkretisierende Energieeinsparverordnung (EnEV) sowie das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) relevant sein; zu EnEV und EEWärmeG können zudem landesrechtliche Ergänzungen weitere Anforderungen stellen.

Die EnEV stellt beispielsweise Anforderungen zur Energieeffizienz bei der Änderung und Errichtung von geheizten oder gekühlten Nichtwohngebäuden, aber auch an Anlagen und Einrichtungen der Heizungs-, Kühl-, Raumluft und Beleuchtungstechnik sowie der Warmwasserversorgung in diesen Gebäuden. Manche Pflichten treffen auch Mieter, so muss z. B. der Energieausweis bei mehr als 500 m² Nutzfläche und starkem Publikumsverkehr an einer für die Öffentlichkeit gut sichtbaren Stelle aushängen, sobald er vorliegt. Allerdings: Ein aushängender Energieausweis verbessert direkt weder den Energieeinsatz noch den Energieverbrauch oder den Energieeffizienz.


Ab wann fallen Anforderungen unter die in ISO 50001 gemeinten rechtlichen Vorschriften?

Hier gibt es oft Diskussionen mit Zertifizierungsauditoren, die die Anforderungen eher weit auslegen – schließlich hat der Gesetzgeber den Energieausweis geschaffen, um über die Information von Käufern, Mietern und eben auch Nutzern indirekt zur Verbesserung der Energieeffizienz zu motivieren – wer Diskussionen vermeiden will, sollte die Pflichten eher breit verstehen, zumal die Organisation diese ja auf jeden Fall und unabhängig von der Bedeutung für Energieeinsatz, Energieverbrauch und Energieeffizienz erfüllen muss. Das EEWärmeG fordert die anteilige Nutzung erneuerbarer Energien für den Wärme-/Kälteenergiebedarf bei allen neu errichteten geheizten/gekühlten Gebäuden, ggf. sind Ersatzmaßnahmen (u. a. Maßnahmen zur Energieeinsparung) zulässig.

Ob Strom- und Energiesteuergesetz (StromStG, EnergieStG) zu den relevanten Rechtsquellen gehören, kann auch wieder unterschiedlich gesehen werden: Einerseits geht es „nur“ um die Besteuerung, die Gesetze enthalten keine direkten Anforderungen an Energieeinsatz, Energieverbrauch oder Energieeffizienz bei der Organisation. Andererseits wurden die Steuern einst geschaffen, damit eine Motivation zum Energiesparen entsteht. Angesichts der Tatsache, dass viele Unternehmen, die eine Steuerentlastung in Anspruch nehmen könnten, dies nicht getan haben, ist es aber schon aus Eigeninteresse sinnvoll, auch diese Rechtstexte im Auge zu haben. Ähnliches gilt für das EEG (für Betriebe, die selber erneuerbaren Strom erzeugen, ist es ohnehin relevant).


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Weitere rechtliche Vorschriften und Anforderungen an die Energieplanung ISO 50001

Größere Betriebe sollten auch das Immissionsschutzrecht im Auge haben. So enthält etwa das Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) die (sehr allgemeine) Anforderung, in genehmigungsbedürftigen Anlagen Energie sparsam und effizient zu verwenden. Diese kann aber in Genehmigungen nach dem BImSchG konkretisiert werden. In dem Fall ist auch die Genehmigung einer zu beachtende Rechtsquelle, deren Vorschriften im Rahmen des Energiemanagementsystem zu ermitteln und dort umzusetzen sind. Auch in den Verordnungen zu diesem Gesetz können relevante rechtliche Anforderungen und andere Anforderungen enthalten sein, in der 1. BImSchV z. B. Grenzwerte für die Abgasverluste (= Energieeffizienz). Anforderungen, die sich auf Emissionen aus der Energieerzeugung beziehen, etwa auf die Abgaswerte von Brennern, gehören dagegen im strengen Sinne nicht zum Energiemanagementsystem, sondern zum Umweltmanagement – mancher Zertifizierungsauditor sieht auch dieses aber anders.

Ähnliches gilt beispielsweise für die EU-Ökodesign-Richtlinie und die sie konkretisierenden Verordnungen (über Klimageräte, Motoren, gewerbliche Lampen, …). Diese wenden sich an die Hersteller, sind also nicht direkt relevant für Organisationen, die diese Geräte/Systeme nur nutzen. Aber die Verordnungen enthalten mitunter Referenzwerte für die beste verfügbare Technik. Daher können sie sowohl für die energetische Bewertung bestehender Einrichtungen als auch für die Festlegung von Anforderungen bei der Beschaffung eine wichtige Informationsquelle sein. Viele Unternehmen nehmen daher auch solche Anforderungen zumindest informativ auf. Neben den Anforderungen aus relevanten Rechtstexten sind auch die anderen Anforderungen an die Energieplanung, zu denen sich die Organisation verpflichtet hat, zu berücksichtigen. Solche verstecken sich gerne in Selbstverpflichtungen zum Klimaschutz, wenn dort auf Nutzung erneuerbarer Energien, verbesserte Energieeffizienz oder sinkende Energieverbräuche verwiesen wird. Zu beachten ist, dass auch Verpflichtungen relevant sind, die ggf. von Mutterkonzernen und anderen, die verbindlich für die Organisation sprechen können, eingegangen wurden.


Einhaltung der rechtlichen Vorschriften und Anforderungen an die Energieplanung sicherstellen

Die ISO 50001 forderte bislang nicht, dass das Ergebnis der Ermittlung rechtlicher und anderer Anforderungen dokumentiert werden muss. Das hat sich durch die Umstellung der ISO 50001 auf die HLS geändert. Und die allermeisten Unternehmen tun dies jetzt schon – anders ist die Umsetzung kaum sicherzustellen. Wenn man die Anforderungen an die Energieplanung ISO 50001 ermittelt, sollte das Ergebnis ebenfalls festgehalten werden. Bewährt hat sich dabei das auch im Umwelt- oder Arbeitsschutzmanagement genutzte „Rechtskataster“. In einem solchen Rechtskataster werden typischerweise festgehalten:

  • Titel der Rechtsquelle (aus welchem Text stammt die Anforderung?)
  • Stand der Rechtsquelle (erleichtert Ihnen die regelmäßige Aktualisierung)
  • Titel der Rechtsquelle (aus welchem Text stammt die Anforderung?)
  • Für die Organisation relevante Anforderung(en) (in Stichworten und mit Verweis auf relevante Paragraphen, um dort im Detail nachlesen zu können)
  • Bezug zu Energieeinsatz, Energieverbrauch, Energieeffizienz im Unternehmen (Normanforderung)
  • Von der Anforderung betroffene Anlagen, System, Einrichtungen, …

Aufbau- & Ablauforganisation

Mit diesen Angaben wird festgehalten, welche Rechtsquellen welche relevanten Anforderungen enthalten. Zudem für welche Anlagen, Systeme, Einrichtungen, etc. im Unternehmen diese relevant sind. Um sicherzustellen, dass die ISO 50001 Anforderungen und rechtliche Vorschriften auch eingehalten werden, können die beiden zentralen Elemente eines Managementsystems genutzt werden: Aufbau und Ablauforganisation.

Es muss mindestens festgelegt werden, wer für die Einhaltung der Anforderungen verantwortlich ist (Aufbauorganisation). Wenn dieses aus Sicht der Organisation nicht ausreicht, müssen die entsprechenden Abläufe geplant und festgelegt werden. Dabei kann dann auch die Integration in die betrieblichen Prozesse erfolgen. Jeder Ablauf ist ja Teil eines Prozesses oder stellt selber einen solchen dar. Auch das Ergebnis dieses Schrittes kann im Rechtskataster dokumentiert werden:

  • betriebliche Umsetzung (enthält mindestens Verantwortlichkeit, ansonsten Verweis auf ein (ggf. dokumentiertes) Verfahren/Prozess(beschreibung)).

Als letzter Schritt bleibt bei der Energieplanung ISO 50001 die regelmäßige Überwachung. Wenn die Organisation eine Aufgabe delegiert, muss sie sich vergewissern, dass der benannte Verantwortliche dieser auch nachkommt. Es sollte also festgelegt werden, wer für die Überwachung zuständig ist. Das Überwachungsergebnis können Sie ebenfalls im Rechtskataster dokumentieren. Hierzu ist noch eine Spalte zu ergänzen:

  • Status (mit kurzer Erläuterung/ggf. Verweis, wie das Ergebnis ermittelt wurde). Diese Spalte kann dann die Grundlage für die (zusammenfassende)‏ Bewertung der Einhaltung rechtlicher Vorschriften und anderer Anforderungen sein.

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