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Energiedatenerfassung – Nachweislicher Beginn der Energiemanagementsystem Einführung

Im Rahmen der Verbesserung der Energieeffizienz von Unternehmen spielt die Energiedatenerfassung eine zentrale Rolle. Aber auch für die Einführung und Weiterentwicklung eines Energiemanagementsystems ist die Erfassung der Energiedaten von Bedeutung. Ohne eine konsequente Energiedatenerfassung ist ein effektives Energiemanagement nicht möglich. Mit Hilfe einer Energiedatenerfassung als Nachweis des Beginns der Einführung eines Energiemanagementsystems können die Energiedaten dokumentiert werden, die nach § 5 SpaEfV bei Antragstellung für den Spitzenausgleich einem Umweltgutachter oder einer für ISO 50001 akkreditierten Zertifizierungsstelle als Nachweis für die Einführung eines ISO 50001 Energiemanagementsystems vorgelegt werden müssen. Die Energiedaten werden in der Regel für das letzte vollständige Geschäftsjahr erhoben.


Schritt 1 der Energiedatenerfassung – Erfassung der Energieträger

Als (genau: End-)Energieträger werden Strom, Heiz- und Treibstoffe und andere Energieformen bezeichnet, die beim Verbraucher (in diesem Fall, einem Unternehmen des produzierenden Gewerbes) ankommt oder von diesem selbst erzeugt wird. Die Erfassung und Analyse der eingesetzten Energieträger war bereits im Jahr 2013 Voraussetzung für eine Antragsstellung. Unternehmen, die im vergangenen Jahr keinen Antrag auf Spitzenausgleich gestellt haben, müssen die Daten im Rahmen einer Energiedatenerfassung neu ermitteln. In der Regel liegen die Daten über eingekaufte Energieträger in den Rechnungen der Energieversorger vor. Bei Großverbrauchern liegen seitens der Energieversorger auch Messungen der Lastgänge vor, die Sie ebenfalls sammeln sollten – in Verbindung mit Wetter- und Produktionsdaten können Sie damit später Zusammenhänge zwischen Wetter, Produktion und Energieverbräuchen ermitteln.  Auch kann man hiermit Maßnahmen zur Reduktion von (teuren) Lastspitzen identifizieren. Bei selbst erzeugter Energie sind Messwerte zu verwenden, die in der Regel ebenfalls vorhanden sind.


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Weitere Schritte zur ISO 50001 Einführung:
Eine Betrachtung vergangener Zeiträume bei der Energiedatenerfassung ist nur bei Einführung ISO 50001 gefordert [4.4.3 a) … „Bewertung des bisherigen … Energieeinsatzes“], kann aber auch bei Einführung eines „alternativen Systems“ sinnvoll sein, um Entwicklungen zu verfolgen.


Schritt 2 der Energiedatenerfassung – Erfassung & Analyse von Energie verbrauchenden Anlagen & Geräten

Bei der Erfassung der Energiedaten tragen Sie zunächst die bereits im Unternehmen vorhandenen Daten sowie die zu Ihrer Erfassung verwendeten Messsysteme in einer Tabelle ein. Sind solche Daten nicht vorhanden oder reichen die vorhandenen Daten nicht aus, um die wesentlichen Energieverbraucher zu erfassen, kommen Sie nicht umhin, weitere Daten durch gezielte Messungen zu erheben. Eine Berechnung von Energieverbräuchen im Rahmen einer Energiedatenerfassung etwa über die Typenschilder von Maschinen und Anlagen ist extrem ungenau, da diese nur für die Dimensionierung von Anschlussleitungen und Sicherungen gedacht sind. Die angegebene Nennleistung erreichen Unternehmen in der Regel bei weitem nicht.

Die Angaben eignen sich höchstens für eine allererste Klassifizierung von Energieverbrauchern etwa mittels einer ABC-Analyse; Großverbraucher müssen aber einzeln messtechnisch erfasst werden. Zu unterscheiden sind kurzzeitige Messungen, die auf längere Zeiträume hochgerechnet werden (und entsprechend ungenau sind) und kontinuierliche Messungen. Energiemonitoringsysteme können die Daten zudem auswerten und visualisieren. Die Lösungen unterscheiden sich auch bei den Kosten deutlich, aber auf Dauer ist eine Erfassung der größeren Energieströme im Unternehmen die einzige Möglichkeit, Einspar- möglichkeiten zu verstehen und berechnen zu können. Hierbei stellt sich eine Frage. Über welchen Zeitraum wird ein Energiemonitoring aufgebaut? Sie sollten die Frage der für die Einführung geforderten Detailgenauigkeit im Vorfeld mit dem vorgesehenen Umweltgutachter / der Zertifizierungsstelle klären.


Diese Schritte sollten Sie bei der Energiedatenerfassung – Einführung ISO 50001 zudem beachten

Unternehmen, die ein Energiemanagementsystem einführen, müssen zudem nach Nr. 4.4.3 a) der Norm die Bereiche mit wesentlichem Energieeinsatz ermitteln. Hierzu sollten Sie folgende Klassifizierung in A, B, C Sektoren vornehmen. Mit A kennzeichnen Sie alle Energieverbraucher, die gemeinsam 70 % des gesamten Energieverbrauchs ausmachen; diese werden als Bereiche mit bedeutendem Energieeinsatz angesehen. Mit B kennzeichnen Sie Energieverbraucher, die gemeinsam zu weiteren 20 % beitragen; mit C die übrigen Energieverbraucher. Weiter müssen diese Unternehmen die „derzeitige energiebezogene Leistung“ der Anlagen/ Einrichtungen/Systeme und Prozesse in den Bereichen mit wesentlichem Energieeinsatz bestimmen.

Die Klassifizierung erfolgt auf Basis einer ABC-Analyse, die unter möglichst umfassender Einbeziehung des im Unternehmen vorhandenen (und ggf. externen) Sachverstandes durchgeführt werden sollte. Dabei bedeuten:

A = Anlage entspricht (bezogen auf die energiebezogene Leistung = Energieeffizienz) dem Stand der Technik;

B = Anlage entspricht nicht mehr ganz dem Stand der Technik, das Potenzial zur Effizienzsteigerung ist aber begrenzt (< 15 % des Gesamtverbrauchs)

C = Anlage entspricht nicht mehr dem Stand der Technik, Potenzial zur Effizienzsteigerung > 15 %.


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Schritt 3 – Energieprognose für die Einführung ISO 50001

Unternehmen, die ein Energiemanagementsystem einführen, müssen laut 4.4.3 b) eine „Abschätzung des künftigen Energieeinsatzes und des künftigen Energieverbrauchs“ vorlegen (Unternehmen, die ein „alternatives System“ aufbauen, brauchen dieses nicht).Übertragen Sie die im vorherigen Schritt identifizierten wesentlichen Energieverbraucher in eine weitere Tabelle und schätzen Sie Veränderungen der künftigen Nutzung der wesentlichen Energieverbraucher („Kapazitätsänderung“; abnehmende Kapazität mit Minuszeichen versehen) sowie absehbare Veränderungen ihrer Energieeffizienz (z.B. durch geplante Maßnahmen) in die Tabelle ein. Die daraus folgenden Änderungen des Energieverbrauchs werden hochgerechnet. Weitere Faktoren, die den Energieverbrauch beeinflussen können, wie das Wetter, sind entweder nicht vorhersehbar, oder sollten bei der Abschätzung der Veränderung der Energieeffizienz berücksichtigt werden. Verbindlich für die zum Nachweis der Einführung eines ISO 50001 Energiemanagementsystems zu liefernden Daten für den „Spitzenausgleich“ („Entlastung in Sonderfällen“ nach § 10 Stromsteuergesetz und § 55 Energiesteuergesetz) ist die Spitzenausgleich-Effizienzsystemverordnung (SpaEfV) in aktueller Fassung; für die Normanforderungen die DIN EN ISO 50001.

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