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Energieaudit EN 16247-2,3 und 4 für Prozesse, Gebäude und Transporte

Mit dem Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G) ist für alle Unternehmen, die kein KMU sind, die Durchführung eines Energieaudits bis 5. Dezember 2015 und dann wiederkehrend mindestens alle 4 Jahre Pflicht geworden. Anforderungen an ein solches Audit werden in § 8a EDL-G festgelegt, danach muss dieses der DIN EN 16247-1 entsprechen. Zusätzlich ist dort gefordert, dass das Energieaudit „eine eingehende Prüfung des Energieverbrauchsprofils von Gebäuden oder Gebäudegruppen und Betriebsabläufen oder Anlagen in der Industrie einschließlich der Beförderung“ mit einschließt – und das sind die Themen der Teile 2 (Gebäude), 3 (Prozesse) und 4 (Transport) der DIN 16247. Auch wenn die Einhaltung der Anforderungen aus diesen Normen im EDL-G nicht gefordert ist, stellen sie doch eine wertvolle Hilfestellung beim Energie-Audit dar. Auf dieser Seite erfahren Sie, welche Besonderheiten ein Energieaudit DIN EN 16247-2, 3 und 4 Prozesse, Gebäude und Transporte aufweist.


Wann ist ein Energieaudit DIN EN 16247-2, 3 und 4 für Prozesse, Gebäude und Transporte repräsentativ?

Ziel eines Energieaudits nach DIN EN 16247 ist es, auf Basis der Kenntnis der Energieflüsse eines Unternehmens das Potenzial für (wirtschaftlich rentable) Verbesserungen der Energieeffizienz zu ermitteln. Um, wie in § 8a EDL-G gefordert, als repräsentativ zu gelten, muss das Audit mind. 90 Prozent der gesamten Energieverbräuche eines Unternehmens erfassen . Dies hat das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) in seinem „Merkblatt für Energieaudits“ so festgelegt. Daher wird ein Unternehmen zuerst seinen gesamten Energieverbrauch (wenn das Audit der Erfüllung des EDL-G dient, den gesamten Energie- verbrauch im Geltungsbereich des EDL-G) ermitteln müssen, um dann die Gebäude, Anlagen, Prozesse und Transporte zu identifizieren, die in der Summe mind. 90 Prozent dieses Energieverbrauchs ausmachen, und diese dann im Energieaudit näher untersuchen.


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Besonderheiten eines Energieaudits nach DIN EN 16247-2, 3 und 4 für Prozesse, Gebäude und Transporte

Im BAFA-Merkblatt ist auch festgelegt, dass die Energieverbräuche von Gebäuden grundsätzlich bei den Unternehmen zu berücksichtigen sind, welche das Gebäude betrieblich nutzen. Dies gilt auch, wenn diese, z.B. nur Mieter sind. Es müssen Gebäude nicht untersucht werden, wenn das Gebäude als Miet- oder Pachtobjekt keinen unmittelbaren Einfluss auf den Energieverbrauch hat. Potenziale zur Verbesserung der Energieeffizienz sind durch die Energienachweise nach der Energieeinsparverordnung (EnEV) zu ermitteln. Diese wendet sich an den Eigentümer. Bei Transporten sind gemäß BAFA-Merkblatt nur die Fahrzeuge zu berücksichtigen, „die dem Geschäftszweck des Unternehmens dienen und die vom Unternehmen getragen werden“.

Energieverbräuche von Speditionen, die mit Warentransporten beauftragt wurden, müssen also nicht berücksichtigt werden. Diese werden beim Energieaudit der Spedition – sofern diese kein KMU ist – betrachtet. Es müssen auch Energieverbräuche von privat genutzten Dienstwagen nicht berücksichtigt werden. Bei Transporten werden die nicht zu berücksichtigenden Energieverbräuche schon bei der Ermittlung des Gesamtenergieverbrauchs nicht berücksichtigt. Die 90 Prozent des Energieverbrauchs, die detailliert betrachtet werden müssen, beziehen sich also auf den verbleibenden Rest. Bei einem Unternehmen, bei dem Gebäude, Anlagen und Prozesse alleine 95 Prozent des Energieverbrauchs ausmachen, kann dies beispielsweise dazu führen, dass Transporte überhaupt nicht detailliert betrachtet  werden. Bei einem Unternehmen, das zudem in einem gemieteten Gebäude produziert, werden möglicherweise sogar über 90 Prozent des Gesamtenergieverbrauchs nur von Anlagen und Prozessen verbraucht, sodass weder Prozesse, Gebäude noch Transporte detailliert betrachtet  werden müssen. Oftmals werden aber alle drei Bereiche zu betrachten sein.


Gebäude

Der Begriff „Gebäude“ in der DIN EN 16247-2 umfasst neben der Gebäudehülle auch die technische Gebäudeausrüstung. Hierzu zählt die Ausrüstung zur Erzeugung des Raumklimas (Heizung, Kühlung, Lüftung), zur Bereitstellung von Trinkwarmwasser und zur Beleuchtung sowie sonstiger mit der Nutzung des Gebäudes verbundener Versorgung und auch die Energie für im Inneren des Gebäudes durchgeführte Tätigkeiten. Soweit Betriebe Prozesse und Transport erfassen, können sie ggf. auch die DIN EN 16247-3 bzw. DIN EN 16247-4 verwenden. In der Praxis bietet es sich an, bei durchgeführten Tätigkeiten, die zu auditierten Prozessen gehören, die DIN EN 16247-3 zu beachten, aber etwa Aufzüge oder Rolltreppen als Teil des Gebäudes (und nicht als Transport) zu betrachten.

Anwendungsbereich

Bei der Festlegung des Anwendungsbereiches und der Grenzen des Energieaudit DIN EN 16247 sollten Sie insbesondere überlegen, welche technische Gebäudeausrüstung Sie als Teil des Gebäudes und welche als Teil von Prozessen betrachten. Ebenfalls sollten Sie überlegen, welche Bereiche und Systeme außerhalb des Gebäudes Sie als dem Gebäude (energetisch) zugehörig betrachten. Zu den Daten, die das auditierte Unternehmen zur Verfügung stellen muss, gehören etwa Sollwerte für das Klima im Gebäudeinneren. Zudem gefordertes Niveau der Gebäudeversorgung, erstellte Energieausweise und ggf. Informationen über Programme zur Nutzersensibilisierung und -motivation.

Daten

Bei den zu erfassenden Daten sind neben den grundsätzlich zu erfassenden Daten zu Energieträgern, Energieverbrauchsdaten etc. zur Ermittlung von Anpassungsfaktoren insbesondere Klimadaten (Temperatur, Heizgradtage, Beleuchtung etc.) sowie Informationen über Nutzungsmuster zu erfassen. Ebenso wie Informationen, die zur Ermittlung sinnvoller Leistungskennzahlen benötigt werden (Bodenfläche, umbauter Raum oder andere). Weiter sind schematische Darstellungen der Gebäudeversorgungen, der technischen Ausrüstung, von Automationsschemata, Gerätedaten etc. hilfreich. Beim Außeneinsatz geht es darum, das geforderte Leistungsniveau für jede wesentliche Gebäudeversorgung (Wärme, Kälte, Licht …) sowie die Eignung und die Leistung der technischen Systeme (unter Berücksichtigung von Erzeugung – soweit vom Anwendungsbereich des Energieaudits erfasst – Speicherung und Verteilung) zu bewerten sowie nach Möglichkeiten zur Verbesserung der Energieeffizienz zu suchen. Anhang D der Norm enthält eine Checkliste für den Außeneinsatz bei einem Energieaudit in Gebäuden.

Die Analyse enthält u.a. einen Vergleich des tatsächlichen mit dem benötigten Leistungsniveau, eine Bewertung der Leistung der technischen Systeme anhand einer geeigneten Referenz und die Auswirkungen möglicher Verbesserungen auf den Energieverbrauch. Auch die Verträge zur Energieversorgung und die Regelung zur Inspektion/Instandhaltung sollten Sie bewerten, sowohl unter energetischen als auch unter finanziellen Gesichtspunkten. Vergleiche mit den besten auf dem Markt verfügbaren Technologien unterstützen die Ermittlung von Verbesserungspotenzialen.


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Prozesse

Bei den Prozessen unterscheidet die DIN EN 16247-3 zwischen Betriebsmittel-, Produktions- und anderen Prozessen. Betriebsmittelprozesse sind Prozesse, die notwendige Energieträger, etwa Warmwasser, Dampf oder Druckluft, erzeugen und verteilen. Auch auf dem Gelände befindliche (Kraft-Wärme-Koppelungs- oder andere) Kraftwerke fallen hierunter. Zu den Produktionsprozessen zählen alle Schritte, die zur Herstellung eines Produktes oder zur Erbringung einer Dienstleistung nötig sind. Bei diesen Prozessen kann Energie direkt (z.B. Öfen) oder indirekt (z.B. Abwärmenutzung) verbraucht werden. Alle anderen Prozesse (z.B. Energieverbräuche von Abzügen) fallen unter „andere Prozesse“.

Bei der Festlegung des Anwendungsbereichs und der Grenzen des Energieaudits sollten die Prozesse, die in das Audit einbezogen werden, festgelegt und auf ggf. weitere zu berücksichtigende Normen (Beispiel: DIN EN ISO 11011:2015 Druckluft − Energieeffizienz – Bewertung) verwiesen werden. Vom auditierten Unternehmen bereitgestellte Daten, z.B. zur Anzahl und Leistung von Anlagen, muss der Auditor während des Energieaudit DIN EN 16247-2, 3 und 4 Prozesse, Gebäude und Transporte verifizieren.

Das Unternehmen muss neben Daten zu Energieverbräuchen, Anpassungsfaktoren etc. insbesondere Daten und Informationen liefern zu Sollwerten bei Betriebsmittel- und Herstellungsprozessen sowie über zu beachtende Bedingungen und Beschränkungen (etwa Sicherheits- oder Umweltanforderungen). Sollten die vorliegenden Daten nicht ausreichen, muss der Auditor entscheiden, wie er die notwendigen Daten erhält (Abschätzungen, Messungen, …). Die erhaltenen Daten, insbesondere zu Energieverbräuchen, Anpassungsfaktoren, Betriebsbedingungen sollten Unternehmen beim Außeneinsatz bestätigen und zudem fehlende Daten erfassen. Dazu können auch Informationen vom Bedienpersonal beitragen. Die maximal erreichbare energiebezogene Leistung der Prozesse sollten Unternehmen ermitteln und mit der aktuellen Leistung vergleichen. Weiterhin können sie dann Möglichkeiten zur Verbesserung der Energieeffizienz vorschlagen. Dabei sind zu betrachten:

  • Maßnahmen zur Verminderung oder Rückgewinnung von Energieverlusten,
  • Austausch oder Änderung von Ausrüstung,
  • effizienterer Betrieb,
  • verbesserte Instandhaltung,
  • Programme zur Verhaltensänderung,
  • verbessertes Energiemanagement.

Transport

Der Begriff „Transport“ umfasst in der DIN EN 16247-4 alle Transportarten (auf der Straße, auf der Schiene, auf dem Wasser, in der Luft) unabhängig von der Entfernung. Zudem ist er definiert als „Tätigkeit, die die Bewegung von Personen oder Gütern von einem Ort zu einem anderen beinhaltet“. Unternehmen verwenden Fahrzeuge zur Durchführung von Transporten , wobei auch Container, Anhänger etc. zu betrachten sind, die Energie verbrauchen (z.B. Kühlwagen).

Beim Energieaudit DIN EN 16247 von Transporten sind die Organisation von Besprechungen und die Untersuchungen der energierelevanten Tätigkeiten in der Regel schwieriger als bei Gebäuden und Prozessen; diese sind daher besonders sorgfältig abzustimmen und zu planen. Dabei sind nicht nur Bediener (Fahrer etc.) zu berücksichtigen, sondern auch diejenigen, die Transporte planen, Fahrzeuge beschaffen, Fahrzeuge instand halten etc. Zu den für ein Energie-Audit von Transporten relevanten Daten gehören Informationen über Kriterien, nach denen Sie Transporte planen, über die Zusammensetzung der Fahrzeugflotte, über Bedienerschulungen (Spritspartrainings etc.), zur Messung von Kraftstoff- und anderen Energieverbräuchen, über zurückgelegte Entfernungen/Betriebsstunden, Daten zu Gütermengen/Passagierzahlen, Instandhaltungsprogramme und -aufzeichnungen, Informationen über Beschaffungskriterien und Regeln zum Austausch von Fahrzeugen und ggf. über Programme zur Erprobung neuer Techniken, Verringerung von Treibhausgasemissionen, Einsatz alternativer Energiequellen etc. Der Außeneinsatz umfasst eine Bewertung der Fahrzeuge, wenn diese vor Ort sind.

Ohne zuverlässige Daten über Energieverbräuche, können Sie diese bei einer repräsentativen Anzahl von Fahrzeugen über einen längeren Zeitraum ermitteln. Dies geschieht z.B. durch Aufzeichnungsgeräte oder die Bordcomputer der Fahrzeuge. Alternativ kann der Auditor auch Transporte „beobachtend begleiten“. Dabei kann er Verbräuche abschätzen oder messen und Möglichkeiten zur Verbesserung der Energieeffizienz ermitteln. Er sollte auch die Instandhaltung berücksichtigen, um diese bewerten zu können. Verbesserungen können Unternehmen oftmals durch Schulung der Fahrer, verbesserte Auslastung und Routenplanung und Modernisierung der Flotte erreichen.

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