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Unterschiede EMAS und ISO 14001 Umweltmanagement

Ein Umweltmanagementsystem ist heute oftmals eine zwingende Voraussetzung für den Aufbau oder die Aufrechterhaltung einer nachhaltigen Geschäftsbeziehung. Aus Sicht der Auftraggeber ist die ressourcenschonende und rechtskonforme Unternehmensführung meist besonders wichtig und somit eine Grundforderung. Zwei Umweltmanagementsysteme stehen dabei vorrangig zur Auswahl. Doch welches Managementsystem ist die richtige Wahl für unsere Organisation? Die Zertifizierung gemäß ISO 14001 wie auch die Validierungen gemäß der EMAS Verordnung haben jeweils spezielle Eigenschaften, welche bei der Auswahl des geeigneten Systems berücksichtigt werden müssen.Da jede Organisation einzigartig ist, muss ein effizientes und nutzbringendes Umweltmanagementsystem immer für die jeweilige Organisation maßgeschneidert werden, grundsätzlich können jedoch schon einige grundlegende Fragen die Auswahl des geeigneten Systems erleichtern. Auf dieser Seite werden Ihnen die Unterschiede der gängigen Managementsysteme gemäß ISO 14001 und EMAS Verordnung und welche speziellen Vorzüge und ggf. Nachteile diese beiden unterschiedlichen Umweltmanagementsysteme mit sich bringen dargestellt.

Unterschiede EMAS und ISO 14001 Umweltmanagement -Der Hauptunterschied der Systeme

Die Entscheidung, welches System für Ihr Unternehmen das richtige ist, kann nicht pauschal beantwortet werden. Zunächst sollten sich die Entscheider fragen, was sie mit dem System erreichen möchten und wem sie es kommunizieren sollen. Hier besteht bereits der erste große Unterschied : Gemäß EMAS-Verordnung muss eine Umwelterklärung erstellt und veröffentlicht werden. Die ISO-Norm fordert lediglich eine Entscheidung, ob mit der Öffentlichkeit kommuniziert werden soll oder ggf. auch nicht. Hat Ihr Unternehmen also generelle Interessenten, welche Sie mit einer jährlich ausgearbeiteten Umwelterklärung zu den Umweltleistungen  Ihrer Organisation informieren möchten, so muss dies bei EMAS und kann dies über die ISO-Norm umgesetzt werden.

Eine zweite sehr aktuelle, wichtige Frage ist, ob Sie ein Energiemanagementsystem bzw. die Durchführung von Energieaudits zwingend für eine mögliche Steuererstattung benötigen oder nicht.  Bund und Länder gewähren EMAS-Teilnehmern Vollzugserleichterungen im Umweltrecht, bspw. wird EMAS als Energiemanagement anerkannt (§ 55 Energiesteuergesetz und § 10 Stromsteuergesetz; § 41 Abs. 1 Nr. 2 Erneuerbare-Energien-Gesetz). Große Unternehmen müssen künftig alle vier Jahre ein Energieaudit durchführen, wie es das geänderte Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G) vom 15. April 2015 vorsieht. Ein Umweltmanagementsystem nach der europäischen EMAS-Verordnung wird dabei als eine Möglichkeit anerkannt, diese Pflicht zu erfüllen, während die ISO 14001 dies ohne die gesonderte Einführung eines Energiemanagementsystems gemäß ISO 50001 oder die Durchführung von Energieaudits nicht erfüllt.


Was speziell fordert das aktuelle Energiedienstleistungsgesetz?

Das EDL-G sieht vor, dass erstmalig bis zum 5. Dezember 2015 und danach mindestens alle vier Jahre ein Energieaudit durchzuführen ist. Betroffen sind alle Unternehmen aller Branchen sowie Rechtsformen, die nicht der europaweit gültigen KMU-Definition für kleine und mittlere Unternehmen entsprechen.  Partnerunternehmen oder verbundene Unternehmen können als Nicht-KMU gelten, selbst wenn sie für sich alleine die KMU-Kriterien einhalten (weniger als 250 Beschäftigte und weniger als 50 Mio. Euro Jahresumsatz bzw. weniger als 43 Mio. Euro Jahresbilanzsumme). Auch Stellen der öffentlichen Verwaltung können  von der Energieauditpflicht erfasst sein, z.B. kommunale Eigenbetriebe.

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Welches System ist einfacher umzusetzen?

Generell sind beide Systeme auch für kleinere Organisationseinheiten problemlos umzusetzen. Da die Forderungen der ISO-Norm jedoch vollständig in der EMAS enthalten sind und die EMAS noch zusätzliche Forderungen wie die Erstellung einer Umwelterklärung enthält, ist die Einführung eines UM-Systems gemäß ISO 14001 generell mit etwas geringerem Arbeitsaufwand verbunden.


Wesentliche Grundforderungen der ISO 14001

Grafik zu den Abschnitten der Umweltmanagement Norm ISO 14001

Eine der wichtigsten Neuerungen bei der Revision ISO 14001:2015 ist eine stärkere und praxisorientiertere Integration der Geschäftsprozesse der Organisation. Ebenfalls sollen Sie den Nachweis von verbesserten Umweltleistungen über messbare Umweltkennzahlen erbringen, wobei Sie die ermittelten Potenziale anhand der vorhandenen Umweltaspekte anschließend bewerten und weiter verbessern sollen. Als dritte, weitere signifikante Anforderung sollen die Organisationen schließlich umweltbezogene Risiken identifizieren und diese gemäß dem „Lifecycle-Gedanken“ über die jeweiligen Umweltaspekte beachten. Um dabei die High Level Structure zukünftig besser abbilden zu können, werden zukünftig alle ISO Managementsystem-Standards in einer einheitlichen Struktur abgebildet. Dies soll zudem die Integration mehrerer Managementsysteme (ISO 9001, ISO 14001, ISO 45001, ISO 50001 etc.) deutlich erleichtern. Dies ist auch ein wesentlicher Vorteil im Vergleich zur aktuellen EMAS Verordnung. Folgende Tätigkeiten müssen dabei grundsätzlich umgesetzt werden:

  • Umweltpolitik
  • Planung inkl. Bestimmung bedeutender Umweltaspekte, rechtliche Verpflichtungen ermitteln & zugänglich haben, Ziele setzen sowie  zugehörige Programme aufstellen
  • Verwirklichung sowie Betrieb des UM-Systems sicherstellen, Qualifizierung von verantwortlichen Personen, interne Kommunikation
  • Dokumentation und Aufzeichnungen regeln
  • Verfahren und Abläufe planen
  • Notfallvorsorge sowie Gefahrenabwehr festlegen
  • Überprüfung, Messung, Korrekturen, Vorbeugemaßnahmen sowie interne Audits
  • Managementbewertung

Wesentliche Grundforderungen gemäß EMAS Verordnung

Das Gemeinschaftssystem für das freiwillige Umweltmanagement und die Umweltbetriebsprüfung Eco-Management and Audit Scheme, EMA) ist ein von der Europäischen Gemeinschaft 1993 entwickeltes Instrument für Unternehmen, die ihre Umweltleistung verbessern wollen. Die aktuelle Rechtsgrundlage ist die  Verordnung (EG) Nr. 1221/2009. Diese Novellierung ist am 11. Januar 2010 in Kraft getreten. Der Aufbau eines EMAS Umweltmanagementsystems und die Abläufe entsprechen seit 2001 auch bei EMAS der ISO 14001.

Zusätzlich zu sämtlichen Forderungen der ISO 14001 verlangt die EMAS-Verordnung, dass sich der Betrieb verpflichtet, eine Umwelterklärung zu erstellen, in der das Unternehmen die umweltrelevanten Tätigkeiten und die Daten zur Umwelt, wie Ressourcen- und Energieverbräuche, Emission, Abfälle etc., genau darstellt. Bei EMAS sind in den Prozess der kontinuierlichen Verbesserung der Umweltleistung die Beschäftigten einzubeziehen. Dies soll der Identifizierung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit den Umweltschutzinteressen des Unternehmens dienen und dafür sorgen, dass Umweltmanagement „gelebt“ wird. Zu Beginn sind eine erste eigene Untersuchung – die Umweltprüfung – und nachfolgend eine wiederkehrende Umweltbetriebsprüfung durchzuführen. Die internen Dokumente sowie die Umwelterklärung beurteilt ein unabhängiger, staatlich zugelassener Umweltgutachter. Die Erklärung wird bei positiver Prüfung für gültig erklärt (validiert).

Zusätzliche Forderungen von EMAS zur ISO 14001

  • Umweltprüfung: erstmalige umfassende Untersuchung des Ist-Zustandes im Zusammenhang mit den Tätigkeiten, Produkten sowie Dienstleistungen
  • Nachweis der Einhaltung geltender Rechtsvorschriften sowie Genehmigungen
  • Kontinuierliche Verbesserung der Umweltleistung
  • Mitarbeiterbeteiligung durch Einbeziehung in den Prozess der kontinuierlichen Verbesserung sowie Information der Beschäftigten
  • Externe Kommunikation mit der Öffentlichkeit, interessierten Kreisen, Kunden usw.
  • Regelmäßige Bereitstellung von Umweltinformationen (Umwelterklärung).

Was sind wesentliche Prüfungsinhalte im Umweltmanagement nach ISO 14001 und EMAS?

ISO 14001 Umweltmanagement:
Regeln für die Zertifizierung enthält der Text der Norm nicht, dafür werden zusätzliche Zertifizierungs- und Auditierungsnormen herangezogen. Durch Einsichtnahme in die Dokumente und Besuch auf dem Gelände wird überprüft, ob das UMS der Organisation mit den Normanforderungen der übereinstimmt. 

Umweltmanagement nach EMAS :
Im Rahmen der Begutachtung wird durch Einsichtnahme in die Dokumente und Besuch auf dem Gelände überprüft, ob die Umweltprüfung, die Umweltpolitik, das Umweltmanagementsystem, die interne Umweltbetriebsprüfung sowie deren Umsetzungen den Anforderungen der EMAS-Verordnung entsprechen. Zusätzlich werden im Rahmen der Validierung die Informationen und Daten der Umwelterklärung geprüft (zuverlässig, glaubhaft und korrekt). 


Unterschiede EMAS und ISO 14001 Umweltmanagement – Wer prüft?

ISO 14001 Umweltmanagement :
Die ISO-Norm wird von verschiedenen Zertifizierungsorganisationen begutachtet. Die Zertifizierungsstellen werden durch die staatlich beliehene nationale Stelle für das Akkreditierungswesen DAkkS (Deutsche Akkreditierungsstelle) akkreditiert sowie beaufsichtigt (scope-spezifisch).

Umweltmanagement nach EMAS :
EMAS-Umweltgutachter und Umweltgutachterorganisationen werden durch eine spezielle staatlich beliehene Stelle zugelassen und beaufsichtigt- die DAU (Deutsche Akkreditierungs- und Zulassungsgesellschaft für Umweltgutachter mbH).

Unterschiede EMAS und ISO 14001 Umweltmanagement – Zertifikat und Gültigkeitserklärung

ISO 14001 Umweltmanagement:
Die Zertifizierungsorganisation stellt das Zertifikat aus. Es bescheinigt die Erfüllung der Anforderungen der Norm.

Umweltmanagement nach EMAS:
Gültigkeitserklärung: der EMAS-Umweltgutachter stellt eine unterzeichnete Erklärung zu den Begutachtungs- und Validierungstätigkeiten aus. Diese bestätigt, dass die Organisation alle Anforderungen der EMAS-Verordnung erfüllt.


Ihre Ansprechpartnerin bei Fragen zum Umweltmanagement ISO 14001

Ansprechpartnerin der VOREST AG Kati Schäfer

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Kati Schäfer
Telefon: 07231.922391-0
E-Mail: kschaefer@vorest-ag.de

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Gibt es eine zentrale Registrierung/Datenbank?

ISO 14001 Umweltmanagement :
Kein zentrales Register vorhanden. 

Umweltmanagement nach EMAS :
Registrierungsstellen (Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern) tragen die Organisation unter vorheriger Einbeziehung der Umweltbehörde in die öffentlich zugänglichen nationalen und internationalen Register ein und stellen eine Registrierungsurkunde aus. Jede Organisation bekommt eine individuelle Registernummer.


EMAS und ISO 14001 Umweltmanagement – Gibt es eine Erleichterung für kleinere Organisationen?

ISO 14001 Umweltmanagement:
Es gibt keine Sonderregelungen für kleine Organisationen oder Behörden. Zudem besteht keine Möglichkeit auf jährliche Überwachungsaudits zu verzichten.  Zertifizierer haben Zeittabellen, mit denen sie den Zeitaufwand der Zertifizierung kalkulieren. Diese sind abhängig von Größe und Umweltrelevanz des Unternehmens.  

Umweltmanagement nach EMAS :
Eine Verlängerung des Überprüfungsintervalls von drei auf vier Jahre ist bei kleinen Organisationen möglich. Die jährlich zu aktualisierende Umwelterklärung müssen sie dabei nur alle zwei Jahre validieren. Es gibt keine Mindestzeiten, die der Gutachter für die Begutachtung ansetzen muss. Bei der Begutachtung durch den EMAS-Umweltgutachter werden die besonderen Merkmale bei Kommunikation, Arbeitsaufteilung, Ausbildung sowie Dokumentation berücksichtigt.

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