Wie können Sie gemäß ISO 14001:2015 Umweltaspekte ermitteln?
Die Revision der aktuellen DIN EN ISO 14001:2015 enthält, wie auch die Vorgängerversion, spezifische Forderungen zur Erfassung und Bewertung der Umweltaspekte. Die unternehmensspezifischen Umweltaspekte bilden dabei den wesentlichen Grundstein eines jeden gut funktionierenden Umweltmanagementsystems mit dem Grundgedanken, die unternehmensspezifischen Aspekte, die eine Auswirkung auf die Umwelt haben, kontinuierlich zu verbessern. Was fordert die aktuelle Revision ISO 14001 : 2015 für eine Umweltmanagement Zertifizierung? Wie gehen wir vor, wenn wir am „Lebensweg“ entlang Umweltaspekte ermitteln? Welche Vorgehen haben sich in der Vergangenheit bewährt und warum haben die ermittelten Faktoren großen Einfluss auf die firmenspezifische Umweltpolitik sowie die damit verbundenen Umweltziele? Dies sind Fragen, welche beim Aufbau und der Führung eines wirkungsvollen Umweltmanagementsystems bekannt sein müssen, um so die durch das Unternehmen erzeugten Umweltauswirkungen fortlaufend zu verbessern.
Begriffsdefinitionen gemäß ISO 14001 zum Thema Umweltaspekte ermitteln
Der Begriff „Umweltaspekt“ wurde in der Revision ISO 14001:2015 mit einigen Änderungen übernommen. Laut Text der Norm ISO 14001 Revision 2015 sind Umweltaspekte Bestandteil der Tätigkeiten oder Produkte oder Dienstleistungen einer Organisation, welcher in Wechselwirkung mit der Umwelt tritt oder treten kann. Zitat gemäß Anmerkung 1 der Revision ISO 14001 : 2015 zum Begriff:
„Ein Umweltaspekt kann eine oder mehrere Umweltauswirkungen verursachen. Ein bedeutender Umweltaspekt hat eine oder mehrere bedeutende Umweltauswirkungen oder kann (eine) solche haben.“
elementare Rolle. Als besonders relevant können hier acht Schwerpunkte hervorgehoben werden. Dies verdeutlicht, dass bedeutende oder auch nicht bedeutende Umweltaspekte eine oder mehrere Auswirkungen auf die Umwelt verursachen können und nur ein bedeutender Umweltaspekt auch bedeutende Auswirkungen auf die Umwelt haben kann. Zitat gemäß Anmerkung 2 der Revision ISO 14001 : 2015 zum Begriff:
„Bedeutende Umweltaspekte werden durch die Organisation mit Hilfe von einem oder mehreren Kriterien bestimmt.“
Dies stellt gegenüber der ISO 14001:2004 klar, dass die Organisation bedeutende Umweltaspekte durch die Anwendung von ein oder mehreren Kriterien bestimmt. Wenn Sie firmenspezifische umweltrelevante Aspekte ermitteln und bewerten, ist jedoch grundsätzlich festzuhalten, dass es nicht das „richtige Verfahren“, sondern eine Vielzahl von Möglichkeiten gibt. Dabei muss jedes Unternehmen die für sich sinnvolle und nutzbringende Möglichkeit zur Aspektermittlung festlegen und im Managementsystem dokumentieren, wie die Umweltaspekte mit den zugehörigen Umweltauswirkungen identifiziert werden und durch die Berücksichtigung von Risiken und Chancen die Umweltauswirkungen geschont werden.
Was fordert die ISO 14001:2015?
Für eine Zertifizierung im Umweltmanagement es unerlässlich, dass das Umweltmanagementsystem die Normforderungen erfüllt. Bei einer Erstzertifizierung ist es natürlich sinnvoll, das Managementsystem direkt an die Revision ISO 14001 : 2015 auszurichten. Unternehmen, die eine Zertifizierung nach ISO 14001:2004 bzw. der Korrekturversion aus 2009 vorweisen, haben 3 Jahre Zeit, ihr Umweltmanagementsystem auf die ISO 14001 : 2015 umzustellen. Ab dem 15. September 2018 werden alle Zertifikate gemäß ISO 14001 : 2004 ungültig.
Daher sollten an einer Zertifizierung interessierter Unternehmen sich bereits frühzeitig mit den Forderungen, diesbezüglich vor allem hinsichtlich der Ermittlung von Umweltaspekten, befassen. Das Thema „Umweltaspekte ermitteln“ nimmt in der letzten Normrevision eine bedeutende Stellung ein. Gemäß der Grundgliederung von Managementsystemen gemäß der High-Level-Structure (HLS) werden die Umweltaspekte unter dem Hauptkapitel 6 „Planung“ im Kap. 6.1.2 „Umweltaspekte“ beschrieben. Das Unterkapitel 6.1 behandelt dabei die „Maßnahmen zum Umgang mit Risiken und Chancen“. Umweltaspekte spielen in fast allen Elementen der ISO 14001 Revision 2015 eine elementare Rolle. Als besonders relevant können hier acht Schwerpunkte hervorgehoben werden.
Gemäß Kap. 6.1.2 der Norm ISO 14001 : 2015 muss die Organisation innerhalb des festgelegten Anwendungsbereiches des Umweltmanagement Systems die Umweltaspekte ihrer Tätigkeiten, Produkte und Dienstleistungen bestimmen, die sie steuern kann und die, auf die sie Einfluss nehmen kann, sowie die mit ihnen verbundenen Auswirkungen auf die Umwelt unter Berücksichtigung des Lebensweges. Bei der Bestimmung muss Folgendem Rechnung getragen werden:
Änderungen, einschließlich geplanter oder neuer Entwicklungen und neuer oder veränderter Tätigkeiten, Produkte und Dienstleistungen
nicht bestimmungsgemäße Zustände und vernünftigerweise vorhersehbare Notfallsituationen
2. Bewertung:
Die Organisation muss hierzu festgelegte Kriterien definieren (Bewertungskriterien), welche zudem eine bedeutende Umweltauswirkung haben oder haben können, d. h. es sind bedeutende Aspekte mit Auswirkung auf die Umwelt zu bestimmen.
3. Kommunikation:
Nach der Bestimmung erfolgt schließlich die Kommunikation im Unternehmen. Gemäß den Forderungen der Revision ISO 14001 : 2015 muss die Organisation ihre bedeutenden Umweltaspekte zwischen ihren verschiedenen Ebenen und Funktionsbereichen angemessen kommunizieren.
4. Dokumentation:
Gemäß den Forderungen der ISO 14001 Revision 2015 für eine Zertifizierung muss die Organisation dokumentierte Informationen aufrechterhalten, d. h. aktuell in einem „angemessenen Zeitraum“ führen. Diese müssen folgende Informationen enthalten:
Bezeichnung umweltrelevanter Faktoren und damit verbundene Auswirkungen auf die Umwelt.
Kriterien zur Bestimmung der „bedeutenden“ Umweltaspekte (Definition von Grenzen).
Festlegung der „bedeutenden“ Umweltaspekte.
Auch zum Kap. 6.1.2 wurden in der Revision ISO 14001 : 2015 Anmerkungen zum Thema „Umweltaspekte ermitteln“ definiert. Dabei steht, wie auch in weiteren Teilen der ISO 14001 : 2015, der Ansatz, dass sich aus bedeutenden Umweltaspekten Risiken und Chancen ergeben können, welche entweder mit nachteiligen Umweltauswirkungen (Bedrohungen) oder vorteilhaften Auswirkungen auf die Umwelt (Chancen) verbunden sein können.
5. Berücksichtigung der bindenden Verpflichtungen:
Ein untrennbarer Zusammenhang besteht auch zum folgenden Kap. 6.1.3, den „Bindenden Verpflichtungen“. Hier müssen zu den Umweltaspekten die zugehörigen bindenden Verpflichtungen bestimmt werden.
6. Planung der Maßnahmen:
Um die bedeutenden Aspekte mit Auswirkung auf die Umwelt fortlaufend zu verbessern, müssen Maßnahmen in den Umweltmanagementsystemprozessen oder in anderen Verfahren der Organisation integriert und dort verwirklicht werden.
7. Festlegung von Umweltzielen:
Auch bei der Festlegung und Definition der Umweltziele der Organisation spielen die bedeutenden Umweltaspekte seit der Revision ISO 14001 : 2015 eine wichtige Rolle. Um die notwendigen Ressourcen am effizientesten einzusetzen, sollten diese natürlich in Maßnahmen eingesetzt werden, um diese zu verbessern. Um den Erfolg dieser Maßnahmen messen zu können, müssen Umweltziele für relevante Funktionsbereiche und Ebenen festgelegt werden, wobei den bedeutenden Umweltaspekten sowie den verbundenen bindenden Verpflichtungen der Organisation besonders Rechnung getragen werden muss.
8. Bewertung der bedeutenden Umweltaspekte in der Managementbewertung:
Die oberste Leitung muss in geplanten Abständen (z.B. jährlich), eine Managementbewertung bzw. Management Review (durchführen, in welcher die Leitung u. a. auch die bedeutenden Umweltaspekte und die Ergebnisse der regelmäßigen Bewertung aufgreift und deren Veränderung aus Sicht der Leitung bewertet.
Änderungen und Auswirkungen der Revision ISO 14001 : 2015
Grundsätzlich fordert die Norm ISO 14001 : 2015 kein Verfahren im Sinne festgelegter Abläufe mehr. Ein Prozess kann dabei situationsbezogen unterschiedlich sein, aber auch ein Verfahren widerspiegeln, wenn dies notwendig ist. Wenn Sie Umweltaspekte ermitteln, werden Sie mit dem Begriff „Lebensweg“ konfrontiert. Zur Bestimmung der Aspekte mit Auswirkung auf die Umwelt muss der Lebensweg der Tätigkeiten, Produkte und Dienstleistungen berücksichtigt und betrachtet werden. Doch was versteht die Revision ISO 14001 : 2015 unter dem Lebensweg? In der Norm wurde der Begriff „Lebensweg“ neu aufgenommen. Mit dem Lebensweggedanken von Produkten und Dienstleistungen werden dabei die verschiedenen Phasen stärker in die Betrachtung des Umweltmanagement Systems aufgenommen. Unter dem Lebensweg gemäß Revision ISO 14001 : 2015 können Sie folgende Elemente berücksichtigen:
Entwicklungsprozess von Produkten sowie Dienstleistungen
Beschaffung von Rohstoffen, einschließlich Gewinnung
Einsatz von Betriebs- oder Herstellungsprozessen, einschließlich Lagerung
Betrieb sowie Aufrechterhaltung von Anlagen, Vermögenswerten und Infrastruktur
Umweltleistungen und Praktiken externer Anbieter sowie Dienstleister,
Produkttransport sowie Erbringung von Dienstleistungen, einschließlich Verpackung und Versand
Risiken und Chancen
Wenn Sie Umweltaspekte ermitteln und bewerten, müssen Sie die neu in der Revision ISO 14001:2015 aufgenommenen Begriffe „Risiken“ und „Chancen“ im Zusammenhang mit der Bewertung richtig anwenden können. Dafür ist wichtig zu wissen, dass der Begriff „Risiko“ in der ISO-Grundstruktur für Managementsystemnormen (HLS) neutral definiert ist. Im Anforderungsteil der ISO 14001 Revision 2015 ist der Begriff „Risiko“ jedoch eher negativ besetzt. Aus diesem Grund wurde zusätzlich der Begriff „Risiken und Chancen“ definiert. Damit wird deutlich, dass Risiken in der Revision ISO 14001:2015 potenziell ungünstige Auswirkungen (Bedrohungen) und potenziell günstige Auswirkungen (Chancen ) bedeutet. Dies sollten Sie auch berücksichtigen, wenn Sie im Unternehmen Umweltaspekte ermitteln und bewerten.
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Berücksichtigen Sie dies, wenn Sie Umweltaspekte ermitteln und bewerten
Es ist immer von Vorteil, wenn Sie im Team Umweltaspekte ermitteln und bewerten. Hauptgrund ist die mögliche unterschiedliche Einstufung sowie Bewertung der jeweiligen Einstufungskriterien. Diskutieren Sie weiterhin die einzelnen Aspekte und einigen Sie sich auf eine Einstufung. Nutzen Sie die Diskussion schließlich, um gleichzeitig über mögliche abzuleitende Ziele oder Maßnahmen zu sprechen, welche Sie zur Reduzierung der bedeutenden Umweltrelevanz einleiten und im Unternehmen umsetzen können. Prüfen Sie Ihre Umweltpolitik, ob die firmenspezifischen bedeutenden Umweltaspekte als „allgemeine Ausrichtungsorientierung Ihres UM-Systems“ berücksichtigt und in der Politik beschrieben werden. Nur so kann jeder Mitarbeiter einen eindeutigen Bezug von der Umweltpolitik zu den prozessspezifischen Umweltaspekten bilden und anwenden. Um die umweltrelevanten Aspekte dabei systematisch und kontinuierlich im bestehenden Managementsystem einzubinden oder bei dem Aufbau eines Managementsystems im Umweltmanagement ISO 14001 von Beginn an richtig zu berücksichtigen, sollten Sie sicherstellen, die folgenden Fragen der Checkliste positiv beantworten zu können.
Checkliste zur jährlichen Aspektbewertung:
1. Gab es Änderungen bzw. neue Entwicklungen (Tätigkeiten, Produkte oder Dienstleistungen)? 2. Gibt es nicht bestimmungsgemäße Zustände (Notfallsituationen)? 3. Bewertungskriterien definiert bzw. geändert? 4. Wurden die bedeutenden Umweltaspekte im Unternehmen zwischen den verschiedenen Ebenen sowie Funktionsbereichen angemessen kommuniziert? 5. Wurden die Daten zur Erfassung und Bewertung nachweislich dokumentiert und werden diese aufrechterhalten? 6. Sind die den Aspekten zugehörigen Umweltauswirkungen dokumentiert? 7. Wurden die Kriterien (Grenzen) zur Bestimmung der „bedeutenden“ Umweltaspekte bestimmt bzw. festgelegt? 8. Wurden die „bedeutenden“ Umweltaspekte festgelegt? 9. Wurden die bindenden Verpflichtungen zu den Umweltaspekten bestimmt und bei der Bewertung berücksichtigt? 10. Wurden Maßnahmen im Umweltmanagementsystem integriert und verwirklicht? 11. Wurden zu den bedeutenden Umweltaspekten Umweltziele festgelegt, welche erreicht werden sollen? 12. Wurden die Veränderungen der bedeutenden Umweltaspekte dabei in der Managementbewertung betrachtet und bewertet?
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