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ISO 14001 Anforderungen an die Notfallvorsorge und Gefahrenabwehr

„Ruhe bewahren!“ – Dieser oftmals im Unternehmen geäußerte Hinweis ist nicht nur richtig, sondern in Notfallsituationen auch lebensnotwendig, um Schlimmeres zu verhindern. Allerdings müssen im Vorfeld auch entsprechende Voraussetzungen geschaffen werden, die es möglich machen, auf Automatismen zurückzugreifen. In dieser Hinsicht ist gerade die ISO 14001:2015 als richtungsweisend anzusehen, da sie im Vorfeld die Einführung eines systematischen Vorgehens zur Vermeidung von Umweltgefährdungen für die Abwehr von Gefährdungspotentialen und möglichen Notfällen fordert. Die ISO 14001 widmet diesem Thema einen ganzen Abschnitt und stellt verschiedene Anforderungen an die Notfallvorsorge und Gefahrenabwehr in Notfallsituationen. Welche das im einzelnen sind und wie Sie negativen Umweltauswirkungen in Notfallsituationen vorbeugen können, erfahren Sie auf dieser Seite.


Diese Anforderungen stellt die ISO 14001 an die Notfallvorsorge und Gefahrenabwehr

Unterabschnitt 8.2 nimmt in einem ersten Schritt Bezug auf Notfallvorsorge und Notfallsituationen, die zuvor in 6.1.1. (Maßnahmen zum Umgang mit Risiken und Chancen) in der Planung (Abschnitt 6) berücksichtigt wurden. Für diese bereits ermittelten Notfallsituationen muss die Organisation Prozesse einführen, verwirklichen und aufrechterhalten, um vorbereitet zu sein und reagieren zu können. Als Prozess versteht man gemäß der ISO 14001 „Sätze zusammenhängender und sich gegenseitig beeinflussender Tätigkeiten, die Eingaben in Ergebnisse umwandeln“. Im Folgenden sind die konkreten Anforderungen an die Organisation aufgelistet:

  • Vorbereitung durch Gegenabwehr, d.h. es werden Maßnahmen geplant, die nachteilige Umweltauswirkungen, die durch Notfallsituationen entstanden sind, verhindern oder mindern.
  • Reaktion, d.h. tritt eine Notfallsituation ein, muss die Organisation entsprechend handeln.
  • Angemessenheit, d.h. es muss eine Einschätzung des Ausmaßes des Notfalls und möglicher Umweltauswirkungen erfolgen, so dass seine Folgen durch angemessene Maßnahmen verhindert bzw. gemindert werden.
  • Regelmäßige Tests, d.h. unter der Voraussetzung, dass eine Durchführung auch praktikabel ist, müssen in Übungen die geplanten Gefahrenabwehrmaßnahmen regelmäßig getestet werden.
  • Regelmäßige Überprüfung, d.h. es muss eine turnusmäßige Überprüfung bzw. Überarbeitung der Prozesse und geplanten Gefahrenabwehrmaßnahmen durchgeführt werden, insbesondere im Anschluss von Übungen oder gar Notfallsituationen.
  • Bereitstellung von relevanten Informationen/Schulung d.h. relevante interessierte Parteien müssen angemessen zu den Themen Notfallvorsorge und Gefahrenabwehr informiert bzw. geschult werden. Hierzu gehören ebenfalls Personen, die unter Aufsicht der Organisation Tätigkeiten ausüben.

Um zu gewährleisten, dass die Prozesse planmäßig ausgeführt wurden, ist die Organisation für die Aufrechterhaltung der dokumentierten Information im angemessenen Umfang verantwortlich.


Die Verantwortung des Unternehmens bei der Notfallvorsorge und Gefahrenabwehr nach ISO 14001

Spricht man von strategischer Unternehmensführung, geht die unternehmerische Verantwortung weit über die wirtschaftlichen Faktoren hinaus. Hierbei handelt es sich um:

  • den Schutz der natürlichen Umgebung (Umweltschutz),
  • die Sicherstellung des ungestörten Anlagenbetriebes (Betriebssicherheit),
  • den Schutz der unmittelbaren Nachbarn am Standort (Anliegerschutz),
  • den Schutz der Abnehmer von Produkten und Dienstleistungen (Konsumentenschutz)
  • sowie den Schutz der Mitarbeiter vor gesundheitlichen Schäden (Arbeitnehmerschutz).

Hier muss in besonderer Weise die Einhaltung der bindenden Verpflichtungen und speziell die gesetzlichen Anforderungen berücksichtigt werden. Dabei müssen mögliche Gefährdungspotenziale immer wieder ermittelt und das Risiko beharrlich minimiert wird. Dies ist auch ohne Managementsystem nach ISO 14001 oder ISO 45001 notwendig.
Empfehlenswert ist hier nachfolgende Vorgehensweise, um bestehende Gefährdungspotenziale in einem Unternehmen zu bestimmen. In einem ersten Schritt sollte das Unternehmen ermitteln, welche Risiken und Gefährdungen es durch seinen  Betrieb verursacht bzw. verursachen könnte.

Anschlussanalyse

Dem schließt sich eine Analyse mit folgenden Fragestellungen an:

  • Welche praktikablen Strategien sind für eine effiziente Gefahrenabwehr sinnvoll?
  • Welche Verhaltensregeln sollen im Falle des Eintritts von den durchführenden und verantwortlichen Mitarbeitern umgesetzt werden?

Hierbei kann es je nach Gegebenheit vorteilhaft, aber auch notwendig sein, (externe) relevante interessierte Parteien (z.B. Feuerwehr, Behörden und Anwohner) hinzuzuziehen. Um diesen Prozess zu systematisieren, sollten die festgelegten Abläufe in einer Prozessdarstellung abgebildet werden. Als nächstes werden im Rahmen der Notfallvorsorge und Gefahrenabwehr gemäß den ISO 14001 Anforderungen mögliche Umweltauswirkungen sowie die mögliche Eintrittswahrscheinlichkeit ermittelt. Auf diese Weise kann man den Notfallsituationen vorbeugen, die Auswirkungen auf den regelmäßigen Betrieb und die Umwelt haben.

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Berücksichtigung der Notfallvorsorge nach ISO 14001

Auch die von der ISO 14001 geforderte regelmäßige Umweltaspektbewertung sollte ermittelte, potenzielle Notfallsituationen berücksichtigen. Erfolgt dabei eine Einstufung, die besagt, dass eine mögliche Umweltgefährdung vorliegt, so sollten Sie immer auch ein Notfallplan zur Risikominimierung erstellen und implementieren. Folgende Aspekte können beispielsweise für ein Unternehmen potenzielle Notfallrisiken darstellen, die diese aber durch eine umfassende Notfallplanung verhindern oder in den Auswirkungen verringern können:

  • Fehlverhalten eines Mitarbeiters,
  • Transportunfall beim Be- oder Entladen von gefährlichen Stoffen,
  • Versagen einer Anlage, eines Anlagenteils oder einer Schutzeinrichtung
  • Ausbruch eines Brandes mit Löschwassereinsatz,
  • Explosion bzw. Explosionskette,
  • Austreten gefährlicher Stoffe,
  • Ausfall betrieblicher Einrichtungen.

Alle Maßnahmen der Notfallvorsorge und Gefahrenabwehr dienen nicht nur dem ureigenen Interesse des Unternehmens, sondern die Vermeidung von Notfällen schützt vor oftmals auch nachhaltig negativen Reaktionen unterschiedlicher Interessengruppen. Als Beispiele seien hier genannt:

  • Steigende Prämien bei Versicherungen aufgrund von hohem Schadenspotential,
  • Vertrauensverlust bei Anwohnern,
  • Mangelndes Vertrauen bei Gesetzgebern und Behörden,
  • Negatives Image in Öffentlichkeit und bei Medien,
  • Lieferfähigkeit gegenüber Kunden,
  • Auswahl und Beurteilung von Lieferanten nach Umwelt- und Notfallrisiken,
  • Geringere Kreditwürdikeit gegenüber Kreditgebern durch erhöhtes Risiko.

Aufbau eines Notfallplans zur effektiven Notfallvorsorge und Gefahrenabwehr gem. ISO 14001

Alle Notfallpläne sollen übersichtlich dargestellt und gut für alle Mitarbeiter auffindbar sein. Komplexe Einrichtungen und Anlagenteile können Sie den Mitarbeitern auch bebildert zur Verfügung stellen. Oft sagt ein Bild mehr als tausend Worte. Bitte bedenken Sie auch, dass nicht zu jeder Zeit und an jedem Ort der Zugriff auf wichtige digitale Dokumente möglich ist. Auch im papierlosen Zeitalter kann der Ausdruck und Aushang eines Notfallplanes vor Ort zur sicheren Anwendung beitragen, indem dieser einfach zur Gefahrenstelle mitgenommen werden kann um so mehr Sicherheit im Unternehmen zu schaffen. Die nachfolgenden Elemente sollte ein Notfallplan wenigstens umfassen, damit er wirksam zur Notfallvorsorge und Gefahrenabwehr gemäß den ISO 14001 Anforderungen beiträgt:

1. Zuständigkeit für die Einleitung der Sofortmaßnahme
2. Beschreibung des Umweltvorfalls
3. Zu benachrichtigende Personen und Einrichtungen
4. Vorkehrungen zur Frühwarnung sowie zur Alarmauslösung
5. Beschreibung der Sofortmaßnahme (gerne mit anschaulichen Bildern, welche die Anwenderfreundlichkeit auch in Stresssituationen erleichtert)
6. Zu benachrichtigende Personen, wenn Umweltvorfall wirksam behoben wurde.

Vor der endgültigen Freigabe müssen Sie alle Notfallpläne auf ihre Praxistauglichkeit überprüfen und bei Bedarf überarbeiten. Dabei hat es sich bewährt, den möglichen Umweltvorfall theoretisch durchzuspielen und diesen mit den Mitarbeitern zu üben.


Regelmäßige Unterweisung der Notfallorganisation

Die von einer möglichen Notfallsituation betroffen Mitarbeiter und Personen sollten regelmäßig, mindesten jährlich zum richtigen Verhalten im Falle eines Umweltvorfalls unterwiesen werden. Jeder Mitarbeiter hat dabei die Pflicht, mögliche Notfallsituationen im Rahmen seiner Möglichkeiten mit Sofortmaßnahmen abzuwehren, wobei die Notfallpläne als Unterweisungsgrundlage dienen. In der Praxis hat es sich bewährt die Übungen unter Zeitdruck zu machen, da ein schnelles Handeln bei Umweltvorfällen oftmals entscheidend ist. Die Anwendung einer Stoppuhr ist hier ein geeignetes Werkzeug, um die jeweiligen Handlungsschritte zeitlich zu erfassen und dabei den jeweiligen Schadenszustand zu überprüfen.

Wichtig ist, dass Sie bei der Übung keine realen Schäden verursachen oder ungewollte Alarme auslösen, aus diesem Grund spielen Sie zuvor das Vorgehen und die möglichen Konsequenzen theoretisch durch, bevor die Praxisübung erfolgt. Proben Sie z.B. den Austritt von wassergefährdenden Stoffen im Außenbereich mit Wasser. Dabei können die Mitarbeiter z.B. einen Verladeunfall von einem Fass Öl mit einem Fass Wasser üben. Neue Mitarbeiter müssen ebenfalls vor der Aufnahme der umweltrelevanten Tätigkeit in der Anwendung der vorhandenen Notfallorganisation nachweislich unterwiesen werden. Im internen Audit sollte der Notfallvorsorge und Gefahrenabwehr nach ISO 14001 ein besonderes Augenmerk gelten. Hierbei können Sie die Aktualität der Notfalldokumente, die Unterweisung der Mitarbeiter sowie die Funktionalität und Vollständigkeit der Notfallpläne überprüfen.


Sollte es doch trotz vorhandener Notfallpläne und Notfallvorsorge zu einem Schaden kommen

Sollte es trotz der vorhandenen Pläne zu einem Schaden kommen, so ist eine detaillierte Ursachenanalyse zwingend durchzuführen. Auch neue bzw. veränderte Anlagen und Einrichtungen sind bei der regelmäßigen Überprüfung der Notfallpläne zu berücksichtigen. Die meisten schwerwiegenden Umweltschäden treten auf, wenn zwei oder sogar eine Kette von Vorfällen zeitgleich erfolgen. Auch diese Szenarien sollten Sie bei der Unterweisung und Übung berücksichtigen.

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