Zur Überwachung aller betrieblicher Energieflüsse, möglich durch ein unternehmensweites Energiemanagement, gehören neben gründlich erfasstem Energieverbrauch und Energieeinsatz im Betrieb außerdem erkennbare Einsparpotenziale, sowie die Einleitung und Umsetzung entsprechender Energieeffizienz-Verbesserungsmaßnahmen. Vermeidbare Energieverbräuche und „Energiefresser“ können im Betrieb mithilfe von validierter Energienutzung erkannt und umgangen werden. Energiemanagement im Unternehmen bewirkt nicht nur eine Energieeinsparung, sondern auch das Einsparen von Kosten. Diese Einsparung reicht von der Nutzung effizienter Technologie, bis hin zum schlichten Ausschalten des Lichts. Ein weiterer Vorteil des Einsatzes eines Energiemanagementsystems ISO 50001 ist das Profitieren vom Spitzenausgleich Energiesteuer und Spitzenausgleich Stromsteuer und die Abnahme der CO2 Bilanz im Unternehmen. Dadurch steigern Sie einerseits das betriebliche Ansehen und entlasten andererseits unsere Umwelt enorm.
Spitzenausgleich Stromsteuer und Spitzenausgleich Energiesteuer
Ungebunden an die Steuerentlastungen nach § 9 des Stromsteuer Gesetz und § 54 des Energiesteuer Gesetz ist der Spitzenausgleich eine Form der zusätzlichen Steuerentlastung. Aus diesem Spitzenausgleich kann das produzierende Gewerbe in Deutschland, solange es bestimmte Voraussetzungen erfüllt, gemäß §10 StromStG und §55 EnergieStG einen Nutzen ziehen. Produzierende Betriebe müssen dieser zu Folge mit der Einführung eines Energiemanagementsystem beginnen und bis 2015 eine erfolgreiche Zertifizierung ihres Energiemanagementsystem nach ISO 50001 oder EMAS aufweisen können, wenn sie weiterhin von der zusätzlichen Steuerentlastung profitieren möchten.
Demnach wird seit 2015 ein zertifiziertes Energiemanagementsystem ISO 50001 zwingende Voraussetzung für die Nutzung des Spitzenausgleichs. Nur wenn in der Einführungsphase 2013/14 mit der Einführung eines Energiemanagementsystem nach ISO 50001 oder EMAS im Produktionsunternehmen angefangen wurd und diese bis Ende 2014 abgeschlossen waren, kann Spitzenausgleich weiterhin gewährt werden. Das Erreichen einer festgelegten Steigerung der Energieeffizienz aller deutscher Produktionsunternehmen stellt eine weitere Änderung der Voraussetzungen dar. Denn mit dieser energieeffizienten Ausrichtung findet eine Verbesserung der Energieintensität in Summe in Deutschland statt. Diese muss laut aktuellem Gesetzesentwurf 1,3% pro Jahr verbessert werden. Diesen als Ziel gesetzte Wert sollte man anschließend Schritt für Schritt weiterhin verbessern.
Sonderregelungen für kleine und mittlere Unternehmen (KMU)
Laut gesonderten Regelungen für kleine und mittlere Unternehmen (entspricht <250 Mitarbeiter und <50 Mio. € Jahresumsatz) genügt es, ein Energieaudit, welches den Anforderungen der DIN EN 16247-1 gerecht wird, durchzuführen. Eine Gegenüberstellung der Kosten der Durchführung eines Energieaudits gemäß DIN EN 16247-1 bzw. der Implementierung eines Energiemanagementsystems und den Einsparungen durch den Spitzenausgleich und abgenommenen Energiekosten zeigt, dass sich die Investierung schnell rentiert.
Beachten Sie zudem: Energieaudits und Energiemanagementsysteme lohnen sich zur Energieeinsparung in der Regel auch ohne den neuen gesetzlichen „Zwang“, bedingt durch die Verbesserung der Energieeffizienz.
Energieaudit und Energiemanagementaudit – Vorsicht, Verwechslungsgefahr!
Zwischen dem Energieaudit nach bspw. DIN EN 16247-1 (ausreichend für KMU) und dem Energiemanagementaudit gemäß DIN EN ISO 50001
besteht ein großer Unterschied:
- Energieaudit nach DIN EN 16247-1: Dieses beschreibt, laut der europäischen Energieeffizienz-Richtlinie und dem deutschen EDL-Gesetz, ein systematisches Verfahren, um ausreichend Informationen über das vorhandene Energieverbrauchsprofil zu erhalten.
Anhand von diesem Energieverbrauchsprofil können ökonomische Energieeinsparungen festgestellt, quantifiziert und dargestellt werden. Energieaudits bieten damit die Grundlage dafür, dass wirtschaftliche Energie-Einsparmaßnahmen erkannt und umgesetzt werden können. Sie können sowohl Teil der internen energetischen Bewertung im Rahmen eines Energiemanagementsystems sein, als auch als einzelne Dienstleistung durchgeführt werden.
- Energiemanagementaudit nach ISO 50001: Das Energiemanagementaudit hingegen bewirkt, dass ein ganzheitliches Energiemanagementsystem ISO 50001 gesteuert, überprüft, bewertet und optimiert wird. Zudem ist es für die Zertifizierung des Betriebs nach der Energiemanagement Norm ISO 50001 unerlässlich.
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