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Energieaudit EN 16247 – Energieeffizienz und Energieeffizienzrichtlinie

Auf dieser Seite wird das Thema Energieeffizienz und Energieeffizienzrichtlinie im Zusammenhang mit dem Energieaudit DIN EN 16247 näher betrachtet. Die aktuelle Diskussion über die Abhängigkeit unserer Energieversorgung von russischen Gaslieferungen zeigt wieder einmal, dass die Herausforderungen für die Energiepolitik noch lange nicht überwunden sind. Zumal die weiterhin bestehende Abhängigkeit von Energieimporten nur ein Problem ist. Da fossile Brennstoffe endlich sind und ihre Verbrennung den größten Beitrag zum Klimawandel leistet, besteht ohnehin Handlungsbedarf. Die Förderung erneuerbarer Energien hat zwar einen Beitrag zur Verbesserung der Situation geleistet, es wird aber immer deutlicher, dass erneuerbare Energien die Herausforderungen nicht alleine lösen können. Die Energieeffizienz dürfte daher in Zukunft stärker in den Blickpunkt der Energie- und Klimapolitik geraten.


Energieeffizienz und Energieeffizienzrichtlinie – Erneuerbare Energien lösen nicht alle Energieprobleme

Seitdem über die „Energiewende“ diskutiert wird beruht eine „alternative“ Energiepolitik auf zwei Säulen. Einer effizienten Energienutzung einerseits und erneuerbaren Energiequellen andererseits. Nur wenige optimistische Anhänger der erneuerbaren Energien dürften geglaubt haben, dass diese bereits heute mehr als ein Viertel des deutschen Stroms erzeugen würden. Dieser Erfolg stellt die Energiepolitik vor neue Herausforderungen: der aktuelle Kraftwerksbestand ist nicht flexibel genug, um die Schwankungen bei der Stromerzeugung mit Wind und Sonne auszugleichen. Speichermöglichkeiten sind knapp und teuer. Vor allem aber deckt Strom nur rund ein Fünftel des deutschen Endenergieverbrauchs (Endenergie ist der Teil des gesamten – Primärenergieverbrauch genannten – Energieverbrauchs, der nach Umwandlung und Transport den Endverbrauchern zur Verfügung steht).

Nur ein kleiner Teil unseres Gasverbrauchs etwa geht in die Stromerzeugung, der weitaus größere Teil in die Wärmeerzeugung. Mehr als die Hälfte der Endenergie wird zur Erzeugung von Raumwärme, industrieller Prozesswärme und Warmwasser verwendet. Und hierbei sind die Anteile an erneuerbaren Energien wesentlich geringer als bei der Stromerzeugung. Noch geringer sind sie im Verkehr, der knapp 30 Prozent des Endenergiebedarfs ausmacht.

Energieaudit DIN EN 16247 und Energieeffizienz – Die EU Energieeffizienzrichtlinie

Die zweite Säule der Energiewende, der Verbesserung der Effizienz der Energienutzung, wurde weitaus weniger engagiert angegangen – ein Gegenstück zum Erneuerbare-Energien-Gesetz aus dem Jahr 2000 hat es nicht gegeben. Verbesserungen der Energieeffizienz gingen eher auf gestiegene Energiepreise als auf politische Initiativen zurück. Dass sich so politische Ziele etwa zur Verringerung der Abhängigkeit von Energieimporten oder zur Begrenzung des Klimawandels nicht erreichen ließen, führte zur Entstehung der EU-Energieeffizienzrichtlinie (RL/2012/22/EU). Diese bietet einen Rahmen für Energieeffizienzmaßnahmen der Mitgliedsstaaten. Die EU will mit dieser Richtlinie den Endenergieverbrauch im Jahr 2020 von (im Jahr 2007 projizierten) 1.842 Millionen Tonnen Rohöleinheiten (RÖE) auf 1.474 Mio. t senken, das entspricht einem Endenergieverbrauch von 1.078 Mio. t RÖE.

Der Zielwert wurde nach dem Beitritt Kroatiens auf 1.483 bzw. 1.086 Mio. t RÖE angehoben. Jeder Mitgliedsstaat war gehalten, auf dieser Grundlage ein nationales Energieeffizienzziel festzulegen. Das deutsche Ziel entspricht einem Endenergieverbrauch von 194,3 Mio. t RÖE. In der Summe ergeben die nationalen Ziele einen Endenergieverbrauch von 1121,4 Mio. t RÖE. Die EU-Kommission muss nun diese Ziele bewerten. Da das EU-Ziel mit den bisherigen nationalen Zielen nicht erreicht wird, dürfte sie Nachbesserungen fordern.

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Umrechnung der Rohöleinheit

Die offizielle SI-Einheit für Energie ist Joule (J), die in der Energieeffizienzrichtlinie verwendete „Rohöleinheit“ (RÖE) bezieht sich auf den Energieinhalt einer angegebenen Menge Rohöl, wobei von einem Wert 1 kg Rohöl = 41.868 kJ ausgegangen wird. 1 t RÖE entspricht also 41,868 GJ, 1 Mio. t RÖE 41,868 PJ. Der deutsche Zielwert des Endenergieverbrauchs im Jahr 2020 von 194,3 Mio. t RÖE entspricht also 8.135 PJ.

Zum Vergleich:
Im Jahr 2012 betrug der Endenergieverbrauch 8.998 PJ.


Aktionsplan Energieeffizienz

Über „bedeutende Maßnahmen“ zur Verwirklichung der nationalen Energieeffizienz Ziele und die erwarteten/erzielten Einsparungen müssen die Mitgliedsstaaten in „Nationalen Aktionsplänen“ berichten. Der deutsche Aktionsplan wurde am 18. Juni 2014 beschlossen. In diesem geht die Bundesregierung aufgrund der „Energiewende“ von einem gegenüber dem gemeldeten Energieeffizienzziel um rund 10 Prozent niedrigeren Primärenergieverbrauch im Jahr 2020 aus. Der Endenergieverbrauch soll auf 191,4 Mio. t RÖE (oder 8.014 PJ) sinken. Dass der Primärenergieverbrauch stärker sinken soll als der Endenergieverbrauch, geht auf Energiewende und Atomausstieg zurück: Bei der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien fallen keine Wärmeverluste an, wie dies in Wärmekraftwerken ohne Kraft-Wärme-Kopplung der Fall ist (in Atomkraftwerken etwa gehen rund zwei Drittel der Energie verloren).

Als neues, ambitionierteres Ziel sind diese Schätzungen aber nicht zu verstehen. Unsicher sind etwa die Entwicklung des Bruttoinlandprodukts und die künftigen Preise für CO2-Emissionszertifikate. Zu den wesentlichen Maßnahmen, die bisher zur Verbesserung der Energieeffizienz beigetragen haben, zählt die Bundesregierung die Energieeinsparverordnung, das KfW-Programm „Energieeffizient sanieren“, das KfW-Energieeffizienz- und Umweltprogramm sowie die KfW-Beratung Mittelstand. Zukünftig verspricht sie sich die größten Effekte von „preisimpulssetzenden Maßnahmen“ – etwa der Verknüpfung von Entlastungen für die Industrie bei Energie- und Stromsteuer und EEG-Umlage an Effizienzanforderungen, die bereits beschlossen sind − rund 2.100 der 3.240 im März 2014 nach ISO 50001 zertifizierten Unternehmen sollen ihr Energiemanagementsystem in Zusammenhang mit dem Spitzenausgleich aufgebaut oder genutzt haben.

Ausblick

Ganz reichen diese Maßnahmen aber nach Berechnungen des Wirtschaftsministeriums noch nicht aus, um das Einsparziel zu erreichen: bis November sollen daher in einem „Nationalen Aktionsplan Energieeffizienz“ (NAPE – nicht mit dem obengenannten Nationalen Energieeffizienz Aktionsplan zu verwechseln) weitere Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz in allen Sektoren festgelegt werden.

Energiemanagement und Energieaudit DIN EN 16247

Der Markt für Energieberatungen, der Energieaudits oder Beratung zu Energiemanagementsystemen einschließt, ist nach Ansicht der Bundesregierung in Deutschland „gut entwickelt und kompetitiv“. Angesichts von 3,6 Millionen Unternehmen in Deutschland, von denen mehr als 3.240 nach ISO zertifiziert sind, geht die Bundesregierung dennoch von einem deutlichen Wachstumspotenzial beim Energiemanagement aus. In diesem Zusammenhang sei darauf hingewiesen, dass das in Art. 8 der Energieeffizienzrichtlinie geforderte durchzuführende Energieaudit für alle Unternehmen, die keine KMU sind, mit einer Änderung des „Gesetzes über Energiedienstleistungen und andere Energieeffizienzmaßnahmen“ umgesetzt werden soll.

Nach dem ersten Entwurf müssen die Energieaudits den Anforderungen der DIN EN 16247-1 genügen. Zudem müssen sie  Gebäude, Betriebsabläufe oder Anlagen sowie die Beförderung umfassen. Zu beachten ist, dass die Forderung nicht – wie bei Spitzenausgleich oder EEG-Umlage – auf das produzierende Gewerbe beschränkt ist, sondern alle Unternehmen umfasst. Ausgenommen sind außer KMU jedoch die Unternehmen, die über ein von einer akkreditierten Zertifizierungsstelle zertifiziertes Energiemanagementsystem nach ISO 50001 oder ein eingetragenes Umweltmanagementsystem nach EMAS-VO verfügen.


Der europäische Klima- & Energierahmen 2030

Bereits jetzt wird zudem über den europäischen Energie- und Klimarahmen 2030 diskutiert. Das europäische Energieeffizienzziel soll bis 2030 auf 30 Prozent erhöht werden. Das schlägt die Europäische Kommission vor. Weiter soll bis 2030 der Anteil erneuerbarer Energien auf 27 Prozent des Endenergieverbrauchs ansteigen. Deutschland setzt sich für ein 30-Prozent-Ziel ein. Zudem soll der Ausstoß von Treibhausgasen gegenüber 1990 um 40 Prozent sinken.


Verknüpfung von Energiepolitik und Klimaschutz im Zusammenhang mit der Energieeffizienz

Einer der schwersten Kritikpunkte an der deutschen Energiewende ist, dass trotz hoher Kosten der Ausstoß an Treibhausgasen nicht sinkt. Im Gegenteil: der Anteil der besonders umweltschädlichen Braunkohle an der Stromerzeugung immer neue Rekordhöhen erreicht. Das ist jedoch keine Folge der Energiewende, sondern des Versagens des europäischen Emissionshandelssystems. Aufgrund der schwächeren Wirtschaftsentwicklung wurden viele der ausgegebenen Emissionszertifikate nicht gebraucht und ihr Preis sank derart ab, dass heute die Stromerzeugung aus Braunkohle trotz ihrer hohen Kohlendioxidemissionen preiswerter als alle anderen Alternativen ist.

Als Sofortmaßnahmen soll nun zunächst die Versteigerung neuer Zertifikate verschoben werden. Um das 40-Prozent-Ziel zu erreichen, soll außerdem die Zahl der jährlich ausgegebenen Zertifikate stärker verringert werden als bisher. Der steigende Braunkohleanteil ist auch ein Argument, das viele Gegner neuer Stromtrassen ins Feld führen. Diese Trassen dienten, so die Befürchtung, eben auch dem verstärkten Transport von Strom aus Braunkohle. Insbesondere die geplante Süd-Ost-Trasse von Sachsen-Anhalt nach Bayern hat Öl in dieses Feuer gegossen. Tatsächlich stecken hinter der Netzentwicklungsplanung immer auch Annahmen über die künftige Entwicklung des konventionellen Kraftwerkparks. Wer diese nicht teilt, wird manche Stromtrasse für unnötig halten.


Ihre Ansprechpartnerin bei Fragen zum Energieaudit nach DIN EN 16247

Ansprechpartnerin der VOREST AG Kati Schäfer

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Kati Schäfer
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Energieaudit DIN EN 16247, Energieeffizienz, Energieeffizienzrichtlinie und die Bundesregierung

Ein zentrales Element, um die Energiewende zum Erfolg zu machen, ist das „Strommarktdesign“. Heute lohnt es bspw. nicht, Reservekraftwerke zu bauen, die in Zeiten schwacher Wind- und Sonnenstromproduktion schnell Strom liefern können. Im Herbst soll ein „Grünbuch“ verschiedene Optionen für einen Strommarkt zur Diskussion stellen, der bei einem weiter wachsenden Anteil erneuerbarer Energien Versorgungssicherheit garantiert. Handlungsbedarf besteht auch beim Gebäudebestand, einem wichtigen Wärmeverbraucher. Hier soll die Regierung eine Strategie entwickeln, die in einer Weiterentwicklung des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzes und der Energieeinsparverordnung münden dürfte. Noch im Herbst soll sie außerdem im Rahmen des Monitoring-Prozesses „Energie der Zukunft“ ein zusammenfassender Fortschrittsbericht erarbeiten, in dem sie auch der Bedarf für zusätzliche Maßnahmen einschätzen soll, um die Energiewende sicherzustellen.

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