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Wie legen Sie die Umweltpolitik ISO 14001 im Umweltmanagement fest?

Die Festlegung der unternehmensspezifischen Umweltpolitik ist eine der ersten Aufgaben bei der Einführung eines Umweltmanagementsystems nach ISO 14001 im Unternehmen. Dabei stellt diese Aufgabe zu Beginn viele Organisationen vor eine Herausforderung, welche oftmals zu halbherzig und unbedacht erfolgt. Die Umweltpolitik bildet die Grundlage, auf der die Organisation ihre Zielsetzungen und Einzelziele festlegt.

Oftmals werden sehr allgemeine Vorlagen genutzt, welche jedoch keine Identifikation mit den unternehmenseigenen Umweltaspekten ermöglichen. Da diese Unternehmenspolitik jedoch als richtungsweisendes Element die langfristige Umweltorientierung des Unternehmens abbilden sollte, ist eine überlegte Definition für die Identifikation der Mitarbeiter wie auch eine positive Außendarstellung entscheidend. Neben der Verpflichtung zur ständigen Verbesserung, der Vermeidung von Umweltbelastungen sowie der Verpflichtung zur Einhaltung der geltenden rechtlichen Verpflichtungen und anderer Anforderungen enthält diese umweltpolitische Ziele, an welchen die Umweltleistung der Organisation gemessen werden können. Hier wird die Tragweite solcher Beschlüsse deutlich, da diese langfristig Ressourcen an Geld und Personal bindet, damit die gesteckten politischen Ziele erfüllt werden können.

Was fordert die ISO 14001 zur Umweltpolitik im Umweltmanagement?

In der ISO 14001 werden die Anforderungen zum Bereich Umweltpolitik genau beschrieben. Die oberste Leitung muss demnach zunächst den Anwendungsbereich des Umweltmanagementsystems bestimmen und eindeutig festlegen. Innerhalb dieses Rahmens muss das oberste Führungsgremium die Umweltpolitik der Organisation festlegen, verwirklichen und aufrechterhalten. Hierbei ist gefordert, dass sie folgende Merkmale / Bestandteile aufweisen:

  • Angemessenheit in Bezug auf Zweck und Kontext der Organisation – dies schließt Art, Umfang und Umweltauswirkungen ihrer Tätigkeiten, Produkte und Dienstleistungen ein;
  • Gestattung eines Rahmens zum Festlegen von Umweltzielen;
  • Eine Verpflichtung zum Schutz der Umwelt und zur Verhinderung von Umweltbelastungen sowie besondere relevante Verpflichtungen in Bezug auf den Kontext der Organisation (z. B. nachhaltige Ressourcenverwendung, Klimawandel, Biodiversität und Ökosysteme).
  • Eine Verpflichtung zur Erfüllung ihrer bindenden Verpflichtungen;
  • Eine Verpflichtung zur fortlaufenden Verbesserung des Umweltmanagementsystems mit dem Ziel, die Umweltleistung zu verbessern

Zusätzlich gelten folgende Grundsätze für die Darstellung der Umweltpolitik

Sie muss als dokumentierte Information aufrechterhalten, innerhalb der Organisation bekanntgemacht werden und für die interessierten Parteien verfügbar sein. Die ISO 14001 Umweltpolitik ISO 14001 ist Planungsbestandteil des für jedes Managementsystem anzuwendenden PDCA Zyklus (Plan-Do-Check-Act bzw. Planen-Ausführen-Kontrollieren-Optimieren) zur kontinuierlichen Verbesserung.


Wer legt die Umweltpolitik fest & wo ist sie gültig?

Um die Wichtigkeit der Umweltpolitik zu untermauern, muss das oberste Führungsgremium die umweltpolitischen Ziele der Organisation festlegen. Dieses Führungsgremium besteht normalerweise aus einer Person (z.B. Geschäftsführung) oder einer Personengruppe (z.B. Vorstand), welche die Organisation auf oberster Ebene leitet, kontrolliert und die Ressourcen an Finanzen und Personal zur Verfügung stellt, um die definierten Ziele zu erreichen. Um die Wichtigkeit der Umweltpolitik zusätzlich zu unterstreichen, sollte diese durch die Leitung unterschrieben werden.

Generell ist die Umweltpolitik nach ISO 14001 in dem festgelegten Anwendungsbereich des Umweltmanagementsystems gültig. Diese ist der Antrieb für die Verwirklichung und Verbesserung des UM Systems einer Organisation, damit sie ihre umweltorientierte Leistung aufrechterhalten und möglicherweise verbessern kann. Um die Funktion eines Umweltmanagementsystems auch gewährleisten zu können, ist es notwendig den Anwendungsbereich genau abzugrenzen. Er sollte sich an der Spezifität der Organisation orientieren. Tätigkeiten, Produkte und Dienstleistungen müssen in ihrer Eigenart, ihrem Ausmaß und ihrer Auswirkung für die Umwelt in dem Umweltmanagementsystem abgebildet sein. Ausgangspunkt ist das grundsätzliche Bestreben Umweltbelastungen bestmöglich zu vermeiden.

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Was muss in der Umweltpolitik gemäß ISO 14001 zwingend enthalten sein?

Grundsätzlich muss die Umweltpolitik eine Verpflichtung zur ständigen Verbesserung mit dem Ziel, die Umweltleistung zu verbessern, zur Vermeidung von Umweltbelastungen sowie eine Verpflichtung zur Einhaltung der bindenden Verpflichtungen und anderer Anforderungen enthalten. Dies sind die Grundpfeiler eines jeden Umweltmanagementsystems. Gemäß dem kontinuierlichen Verbesserungsprozess verpflichtet sich die Organisation, alle unternehmensspezifischen Umweltbelastungen zu verringern und wenn möglich sogar zu vermeiden. Die ermittelten unternehmensspezifischen Umweltaspekte bilden hier die Basis, wo die relevanten Umweltbelastungen der Organisation zu finden sind. Im Fokus steht der Schutz der natürlichen Umwelt vor Schädigungen, die durch Tätigkeiten, Produkte und Dienstleistungen der Organisation entstanden sind.

Die Verpflichtung zur Einhaltung der bindenden (geltenden rechtlichen und sonstigen) Verpflichtungen und anderer Anforderungen sollte normalerweise selbstverständlich sein und die Umweltzustände und die Belange interessierter Parteien berücksichtigen. Hier gibt es bei vielen Unternehmen jedoch oftmals aufgrund der Vielzahl der einzuhaltenden Forderungen Entwicklungspotential. Dennoch darf die Wichtigkeit der Einhaltung der Gesetze nie als genug eingestuft werden, zumal die Unternehmensleitung auch rechtlich verantwortlich gemacht wird, sollte dies nicht erfolgen.

Um der Verpflichtung, bindende Verpflichtungen zu erfüllen, nach zu kommen, geht man grundsätzlich wie folgt vor:

  • Man legt die bindenden Verpflichtungen fest & gewährleistet, dass betriebliche Prozesse in Übereinstimmung mit diesen bindenden Verpflichtungen ablaufen.
  • Man bewertet die Erfüllung der bindenden Verpflichtung.
  • Fehlende Übereinstimmungen werden korrigiert.

Ein Umweltmanagementsystem und die damit verbundene Umweltpolitik bietet hier eine wirkungsvolle Möglichkeit, durch die Führung eines Rechtskatasters sowie die Durchführung von internen Compliance-Audits, die bindenden Verpflichtungen zu überprüfen und mögliche Defizite zu beheben. Die Verpflichtung in der Umweltpolitik bildet hierzu die Basis und Vorgabe durch die oberste Leitung.

Welche Zielsetzungen und Einzelziele machen Sinn?

Unbestritten ist, dass es sich bei der Festlegung der Umweltpolitik um die Aufstellung von Grundsätzen handelt. Darauf basierend ist es der Organisation möglich, umweltbezogene Zielsetzungen aufzustellen, Einzelziele zu entwickeln und anschließend über messbare Kennzahlen zu bewerten. Wichtig ist dabei, dass die Ableitung der Ziele in der Form erfolgt, so dass sie im Einklang mit den bedeutenden Umweltaspekten und Umweltprogrammen stehen. Dies bedeutet, dass jedes Unternehmen eine für sich spezielle Zielpolitik erarbeiten sollte, aus welcher die Mitarbeiter erkennen können, welchen positiven Beitrag sie durch Ausführung ihres Arbeitsprozesses leisten können. Hier ist ein Beispiel, wie Sie aus der Politik Ziele und anschließend, wenn möglich, auch Kennzahlen ableiten können. Politik (allgemein formuliert): Wir möchten ressourcenschonend arbeiten.

  • Ziel/Programm: Senkung des Energieverbrauches durch bessere Auslastung der neuen, energie- effizienteren Anlagen.
  • Kennzahl: Energieverbrauch pro produzierte Materialmenge.

In der Praxis bedeutet dies, dass jeder Mitarbeiter erkennt, dass er durch Ausübung seiner spezifischen Tätigkeit zum Umsetzen der Politik und dem Erreichen der gesteckten Ziele maßgeblich beitragen kann. Dies bestätigt sich oftmals durch die Fragestellungen in Audits. Indem die Leitung die Umweltpolitik festlegt, steuert sie die Ausrichtung für die Festlegung und Bewertung der umweltbezogenen Zielsetzungen und Einzelziele.
Generell bewerten Sie das Managementsystem in der mindestens jährlich durchzuführenden Managementbewertung (Review). Hier erfolgt die Beurteilung der Einhaltung von bindenden Verpflichtungen und anderen Anforderungen, zu denen sich die Organisation verpflichtet hat. Umweltleistungen der Organisation sowie der erreichte Erfüllungsgrad der Zielsetzungen und Einzelziele durch die Leitung werden hier überprüft.

Wie und wo findet die Dokumentation statt?

Die Aufrechterhaltung der dokumentierten Information wird in der Regel durch Erstellung der Managementdokumentation gewährleistet, hier ist die Umweltpolitik als ein fester Bestandteil zu betrachten. Da die Umweltpolitik jedoch als leitendes Dokument allen Mitarbeitern ständig präsent sein sollte, ist es sinnvoll, wenn Sie die Politik als Aushang für die Mitarbeiter zur Verfügung stellen. Eine Verfügbarkeit und somit die Einbindung der interessierten Parteien ist dann durch Veröffentlichung im Intranet, Internet oder am schwarzen Brett sichergestellt. Empfehlenswert ist hierbei eine verständliche Formulierung der Aussagen. Dies erleichtert den Mitarbeitern den Zugang zu der Politik, die sich hier in den Zielformulierungen wiederfinden und sich damit identifizieren.


Ihre Ansprechpartnerin bei Fragen zum Umweltmanagement ISO 14001

Ansprechpartnerin der VOREST AG Kati Schäfer

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Kati Schäfer
Telefon: 07231.922391-0
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Wie oft sollten Sie die Umweltpolitik überprüfen?

Da sich der Stand eines Umweltmanagementsystems durch den kontinuierlichen Verbesserungsprozess stetig verändert, sollten Sie auch die Umweltpolitik, wenn notwendig, überarbeiten, um den veränderten Bedingungen und Erkenntnissen Rechnung zu tragen. Aus diesem Grund macht es Sinn, die Umweltpolitik min. jährlich kritisch zu prüfen, ob diese noch den gegenwärtigen Standpunkt und die gesetzten Ziele der Organisation widerspiegelt.


Wem soll die Umweltpolitik mitgeteilt werden?

Neben den internen Mitarbeitern muss die Umweltpolitik allen Personen mitgeteilt werden, die unter dem Begriff interessierte Partei zusammengefasst werden. Das sind Personen oder Organisationen, die von einer Entscheidung bzw. Tätigkeit betroffen ist, aber auch die auf eine Entscheidung der Organisation Einfluss nehmen kann. Hierbei handelt es sich z. B. um Personen, die für die Organisation oder in deren Auftrag arbeiten und dabei umweltrelevante Tätigkeiten durchführen. Dies können neben den üblichen Dienstleistern wie Transportunternehmen und Entsorgern auch alle Lieferanten und Vertragspartner sein, welche z. B. als verlängerte Werkbank oder ausgegliederter Prozess tätig sind. Einfluss nehmen können bspw. Aufsichtsbehörden, Investoren, Gemeinden o. ä. Zur Identifikation können hier die indirekten Umweltaspekte herangezogen werden, welche alle direkten und indirekten Umweltaspekte der Organisation abbilden. Die Auditoren fordern hier oftmals eine Verteilerübersicht, da die verantwortliche Person auch signifikante Änderungen der Politik den Lieferanten und Dienstleistern mitteilen sollte.

Die Forderung der Norm, dass die Umweltpolitik auch der Öffentlichkeit zugänglich sein muss, verwirklichen Unternehmen heutzutage meist über die Veröffentlichung im Internet. Auch in Prospekten und Werbebroschüren wird die Umweltpolitik oftmals genutzt, um das nachhaltige Denken des Unternehmens zum Schutze der Umwelt werbewirksam darzustellen. Ebenfalls können Unternehmen alle interessierten Parteien wie Behörden oder Anwohner zur umweltorientierten Ausrichtung der Organisation informieren.

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