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ISO 50003 Änderungen und Auswirkungen für Unternehmen

Grundlage für eine Akkreditierung als Zertifizierungsstelle für Energiemanagementsysteme waren bisher die Anforderungen der DIN EN ISO 17021. Und in Deutschland ergänzend die spezielle DAkkS-Regel 71 SD 6 022 „Akkreditierung von Zertifizierungsstellen für den Bereich Energiemanagement – EnMS“. Mit der Veröffentlichung der ISO 50003:2014 wurde aber festgelegt, dass alle Akkreditierungen bis zum 14. Oktober 2017 auf die ISO 50003 umgestellt werden müssen. Die deutsche Fassung wurde im November 2016 als DIN ISO 50003:2016 veröffentlicht. Ihre Anwendung wird auch Auswirkungen auf DIN EN ISO 50001 zertifizierte Unternehmen haben. Welche Auswirkungen das sind und welche Änderungen die ISO 50003 für Unternehmen mit sich bringt, möchten wir Ihnen auf dieser Seite kurz vorstellen.


Bedeutung der Akkreditierungsgrundlagen für zertifzierte Unternehmen ISO 50003

Eigentlich sollten die Anforderungen an ein Managementsystem vollständig in der relevanten Norm enthalten sein, die Anforderungen an ein Energiemanagementsystem also in der DIN EN ISO 50001. Die DIN EN ISO 17021 (seit 2015 DIN EN ISO/IEC 17021-1 Konformitätsbewertung – Anforderungen an Stellen, die Managementsysteme auditieren und zertifizieren – Teil 1: Anforderungen) und ergänzende Regeln wie die DAkkS-Regel 71 SD 6 022 enthalten eigentlich nur Anforderungen, deren Einhaltung die Zertifizierungsstellen für ihre Akkreditierung nachweisen müssen.


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Aber in der Praxis ist es natürlich bei der Einführung bzw. Weiterentwicklung eines Energiemanagementsystems hilfreich, wenn man weiß, welche Informationen etwa die Auditdokumentation der Zertifizierungsauditoren enthalten muss, denn diese Informationen muss man für ein erfolgreiches Audit auf jeden Fall bereithalten. Zum anderen werden in den Dokumenten auch Fragen angesprochen, die in der Norm so nicht geregelt sind. Die DAkkS-Regel 71 SD 6 022 verweist etwa für die Zertifizierung von Organisationen mit mehreren Standorten (Mulitsite-Verfahren) auf das jeweils aktuell gültige IAF MD 1. Die aktuelle IAF MD 1:2007 liegt als deutsche Übersetzung als DAkkS Dokument 71 SD 6 013 vor. Dort ist z.B. festgelegt, welche Anforderungen eine Organisation mit mehreren Standorten erfüllen muss, um für eine stichprobenartige Überprüfung in Frage zu kommen. Auch hier sollte man als zu (re-)zertifizierende Organisation die Anforderungen kennen, um sie bereits bei der Einführung des Energiemanagementsystems oder bei seiner Weiterentwicklung beachten zu können.


International Accreditation Forum

Das International Accreditation Forum (IAF) erfüllt zwei wesentliche Aufgaben: Es soll sicherstellen, dass von den Akkreditierungsstellen tatsächlich nur kompetente und unabhängige Konformitätsbewertungs-/Zertifizierungsstellen zugelassen werden und dass Akkreditierungen gegenseitig anerkannt werden. Mandatory Documents sind für alle Akkreditierungsstellen, die das IAF Multilateral Recognition Arrangement (MLA) unterzeichnet haben, verbindlich.


Ab diesem Zeitpunkt sind die ISO 50003 Änderungen verbindlich umzusetzen

Auf der 28. IAF-Generalversammlung im kanadischen Vancouver wurde bereits vor einiger Zeit festgelegt, dass die ISO 50003 innerhalb von drei Jahren nach ihrer Veröffentlichung zur Grundlage für die Akkreditierung von Zertifizierungsstellen von Energiemanagementsystemen nach ISO 50001 gemacht werden muss und diese Frist läuft am 14. Oktober ab. In Deutschland kann mit Veröffentlichung der DIN ISO 50003:2016 die deutschsprachige Fassung verwendet werden. Sobald die Zertifizierungsstelle nach ISO 50003 akkreditiert ist, muss sie alle neuen Zertifizierungen und alle Rezertifizierungen auf dieser Grundlage durchführen. Überwachungsaudits können weiterhin auf der „alten“ Grundlage durchgeführt werden, eine Umstellung muss spätestens beim Rezertifizierungsaudit erfolgen (nachzulesen in der „DAkkS-Anleitung zum Übergang ISO 50003:2014“).


Auditnachweise über die fortlaufende Verbesserung der energiebezogenen Leistung ISO 50003

In vielen Beiträgen nach der Veröffentlichung der DIN ISO 50003 war zu lesen, dass sich damit die Anforderungen an die Zertifizierung für Unternehmen erhöhen, komme doch „nun“ neben der Etablierung eines funktionsfähigen Energiemanagementsystems die Anforderung an eine nachgewiesene Verbesserung der Energieeffizienz hinzu. Richtig ist:

Die ISO 50003 fordert von Auditoren, Angaben über das Erreichen der Verbesserung der energiebezogenen Leistung zu machen und diese mit einem Auditnachweis zu belegen. Nachweise, dass eine Verbesserung der energiebezogenen Leistung nicht erreicht wurde, werden in Anmerkung 1 zur Begriffsdefinition 3.6 „wesentliche Nichtkonformität“ neben erheblichen Zweifeln an einer wirksamen Prozesslenkung als Beispiel für eine solche aufgeführt. Ein Unternehmen, dass seine energiebezogene Leistung nicht verbessert, muss damit rechnen, nicht nach ISO 50001 zertifiziert zu werden.

Aber ist dies tatsächlich neu?

Zu den allgemeinen Anforderungen an ein Energiemanagementsystem gehört (4.1 ISO 50001) die kontinuierliche Verbesserung der energiebezogenen Leistung und eine Verpflichtung zur Verbesserung der energiebezogenen Leistung muss in der Energiepolitik enthalten sein (4.3 ISO 50001). Auch die Erstellung und Pflege von Aufzeichnungen, um die Konformität mit den Anforderungen der Norm und die Ergebnisse bezüglich der energiebezogenen Leistung nachzuweisen, ist ohnehin gefordert (4.6.5 ISO 50001). Bereits im DAkkS Dokument 71 SD 6 022 gehören Angaben zu den Ergebnissen für jede Normforderung zur von den Auditoren geforderten Auditdokumentation.

Objektive Nachweise zur Verbesserung der energiebezogenen Leistung waren zwar nicht ausdrücklich gefordert, aber da die Verbesserung der energiebezogenen Leistung das zentrale Anliegen der ISO 50001 ist, dass auf Dauer die Aufrechterhaltung einer Zertifizierung nach ISO 50001 ohne eine tatsächliche Verbesserung der energiebezogenen Leistung nicht möglich sei. Die ISO 50003 bestätigt mit ihrer Einstufung des Fehlens einer Verbesserung der energiebezogenen Leistung als wesentliche Nichtkonformität dieser Einschätzung; eine neue oder erhöhte Anforderung stellt dies aber nur im Fall der Erstzertifizierung – wo dieser Nachweis ebenfalls gefordert ist – dar. Eine Verbesserung der energiebezogenen Leistung ist nicht mit einer Verbesserung der Energieeffizienz gleichzusetzen. Sondern ebenfalls Verbesserungen beim Energieverbrauch und beim Energieeinsatz als solche zu betrachten sind.


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Beispiele für eine Verbesserung der energiebezogenen Leistung ISO 50003

Die ISO 50003 verdeutlicht dies noch einmal im informativen Anhang C. Wir nennen Ihnen Beispiele für eine Verbesserung der energiebezogenen Leistung:

  • Sinkender Energieverbrauch bei unveränderten Grenzen des Energiemanagementsystems und ähnlicher Produktionsmenge. Sie verwenden Energieleistungskennzahlen, um dieses nachzuweisen.
  • Steigender Energieverbrauch bei gestiegener Geschäftstätigkeit. Mittels EnPI „Energieverbrauch/Geschäftsfall“ können Sie zeigen, dass der Energieverbrauch pro Geschäftsfall gesunken ist.
  • Die zu erwartende Leistungsminderungskurve von Ausrüstung mit zunehmendem Alter wird aufgehalten. Der Nachweis erfolgt mittels EnPI „spezifischer Energieverbrauch“, der sich nicht, wie zu erwarten wäre, verschlechtert. (An diesem Beispiel wird deutlich, dass schon die Vermeidung einer Verschlechterung durch gute Instandhaltung als Verbesserung anerkannt werden kann! Dies dürfte z.B. in Unternehmen mit hohem technischen Stand relevant sein.)
  • Eine Verbesserung können Sie auch im Verhältnis zu einer ansteigenden Ausgangsbasis (z.B. im Bergbau beim Abbau von Ressourcen) nachweisen.

Deutlich wird durch die Beispiele, dass eine durchdachte und sinnvolle Auswahl von EnPIs und Ausgangsbasen den geforderten Nachweis sehr erleichtert. Das galt aber auch schon in der ISO 50003.


Geänderte Berechnungsgrundlage für die Auditdauer

Die Auditdauer, bisher nach dem Dokument 71 SD 6 022 auf Grundlage der Basiszeiten für industrielle und nicht industrielle Energiemanagementsysteme und Zuschlägen für die Komplexitätsklasse (Anzahl der genutzten Energieträger und Energierelevanz) sowie der Anzahl der Mitarbeiter berechnet, wird nach Unterabschnitt 5.3 ISO 50003 zukünftig auf Grundlage der Energiequellen, der wesentlichen Energieeinsätze, des Energieverbrauchs und der Anzahl des EnMS-wirksamen Personals berechnet, eine Tabelle hierzu findet sich in Anhang A. Die Energiequellen entsprechen den Energieträgern und ihre Anzahl fließt jetzt in die Berechnung der Komplexität mit ein – neben dem jährlichen Energieverbrauch und der Anzahl der wesentlichen Energieeinsätze (siehe Abb.). Das EnMS-wirksame Personal umfasst:

  • Top-Management,
  • Beauftragte des Managements,
  • das Energiemanagement-Team,
  • Personen, die für wesentliche Energieeinsätze verantwortlich sind,
  • Personen, die für wesentliche Veränderungen, die sich auf die energiebezogene Leistung auswirken, verantwortlich sind,
  • Mitarbeiter, die für die Wirksamkeit des Energiemanagementsystem verantwortlich sind,
  • Mitarbeiter, die für die Verbesserung der energiebezogenen Leistung, einschließlich strategischer und operativer Ziele sowie Aktionspläne, verantwortlich sind.

Die Zertifizierungsstelle bestimmt die Anzahl des EnMS-wirksamen Personals mittels eines festgelegten Verfahrens.


Ergänzungen bei der Durchführung von Stichprobenverfahren

Die Anforderungen an Zertifizierungen von mehreren Standorten auf Grundlage von Stichprobenprüfungen, für die das Dokument 71 SD 6 022 bisher auf das IAF MD 1 (deutsche Fassung DAkkS-Dokument 71 SD 6 013) verwies, sind jetzt in Anhang B der ISO 50003 geregelt. Wie bisher müssen die Standorte eine rechtliche oder vertragliche Verbindung zur Zentrale haben. Die Zentrale muss das Energiemanagementsystem festlegen, einrichten, regelmäßig überwachen und intern auditieren; es muss eine zentrale Management-Bewertung geben. Neu ist die Anforderung an einen zentral gelenkten und verwalteten Energieplanungsprozess, entsprechend lauten die neuen Anforderungen an die Zentrale:

  • konsistenter Energieplanungsprozess,
  • konsistente Kriterien zur Bestimmung und Anpassung der Ausgangsbasis, relevanter Variablen und Energieleistungskennzahlen (ENPIs),
  • konsistente Kriterien zur Festlegung von Zielen, Vorgaben und Aktionsplänen,
  • zentralisierte Prozesse zur Bewertung der Aktionspläne und EnPIs.

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